Familienstreit artet ausPolizei beendet wilde Verfolgungsjagd durch Köln

Polizeifahrzeuge sind mit Blaulicht auf der Deutzer Brücke in Köln unterwegs.

In Köln ist es am Freitag (8. Juli) zu einer Verfolgungsjagd gekommen. Die Kölner Polizei, hier ein Foto einer Einsatzfahrt vom Mai 2022 auf der Deutzer Brücke, konnte die Tatverdächtigen fassen.

In Köln ist ein Familienstreit komplett aus den Fugen geraten. Die Polizei musste einschreiten.

Nach einer missglückten familiären Aussprache sollen sich zwei Autofahrer in Finkenberg mit ihren Fahrzeugen duelliert haben. Laut einer Mitteilung der Polizei wurden den Männern (23, 32) am späten Freitagabend (8. Juli) die Führerscheine abgenommen. Die Autos wurden beschlagnahmt.

Nach ersten Zeugenaussagen sollen die beiden Männer zunächst aufeinander losgegangen sein, auch weitere Personen waren beteiligt. Der 23-Jährige, der in Minden wohnt, soll dann mit zwei Begleitern in einen Mercedes gesprungen sein, um zu flüchten. Der 32-jährige Kontrahent folgte in einem Volkswagen.

„Gegenseitig sollen sich die Fahrer überholt und gerammt haben“, heißt es seitens der Kölner Polizei. Auch den Opel einer unbeteiligten Frau sollen sie touchiert haben. Über mehrere hundert Meter soll sich das Geschehen abgespielt haben. Ausgangspunkt des Streits sei die Brüsseler Straße gewesen.

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Köln: Autofahrer sollen sich gegenseitig gerammt haben

Einer der Beteiligten betätigte laut Polizei selbst den Notruf, „nachdem der 32-Jährige zwei Verkehrsinseln und die zugehörigen Verkehrsschilder überfahren und der Mercedes sich in einer Sackgasse festgefahren hatte“. Dem Älteren ließen die Beamten zudem eine Blutprobe entnehmen.

Zur Klärung des Sachverhalts brachten die Einsatzkräfte mehrere Personen zur Polizeiwache. Derzeit ermittele die Polizei Köln unter anderem wegen des Verdachts der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Straßenverkehrsgefährdung.

Den Beteiligten drohen ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen. „Wer im Straßenverkehr an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt“, so heißt es im Gesetz, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen demjenigen, der das Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. (red)