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Ein Fehler kostet viel GeldKölner Restaurant mit emotionalem Appell an die Gäste: „Tut extrem weh“

Die Straßenrestaurants auf der Aachener Straße sind voll.

Wenn alle Tische besetzt sind, ist das positiv für jede Gastronomie. Wenn reservierte Plätze leer bleiben, ist es umso ärgerlicher. Das Symbolfoto wurde am 8. August 2020 in der Aachener Straße aufgenommen.

Volle Tische, volle Kasse! Jede Reservierung gibt den Gastronominnen und Gastronomen ein Stück Sicherheit. Umso schlimmer ist es dann, wenn die Gäste einfach nicht kommen. Ein Beispiel aus Köln.

von Niklas Brühl  (nb)

Für den kommenden Tag sind alle Tische reserviert und das Restaurant restlos ausgebucht – für jede Gastronomin und jeden Gastronomen die ideale Vorstellung. Zur Vorbereitung werden dann Einkäufe getätigt, die Speisen werden vorbereitet, das Personal eingeteilt und für den Großkampftag koordiniert.

Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Gäste, die vorher reserviert haben, entweder spontan absagen oder einfach gar nicht auftauchen. Das Phänomen der „Geister-Reservierungen“, auch „No-Show“ genannt, ist nicht neu, wird es immer populärer – vor allem zu Zeiten der mehr oder weniger anonymen Online-Reservierungen. Das Kölner Restaurant „Bunte Burger“ aus Ehrenfeld hat seinem Ärger über das „Ghosting“ nun in einem Beitrag in den Sozialen Netzwerken Luft gemacht.

Kölner Restaurant spricht großes Problem an – „tut uns extrem weh“

Laut einer Umfrage der DEHOGA (Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) aus dem vergangenen Jahr haben 93,1 Prozent der befragten Gastronominnen und Gastronomen bereits schlechte Erfahrungen mit Geister-Reservierungen gemacht.

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Diese würde nicht nur zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, auch die bereits angesprochenen Vorbereitungen des Einkaufs und der Personalplanung führen in den Restaurants zu Problemen. Wer zu viel einkauft, schmeißt auch mehr weg.

Das Problem kennen auch die Betreiber der Burger-Manufaktur „Bunte Burger“ in Köln-Ehrenfeld, die seit 2015 in der Hospeltstraße ansässig sind. Montags finden dort regelmäßig die „Monkey Monday Fine Dining“-Abende statt, an denen den Gästen ein veganes Fünf-Gänge-Menü für 69 Euro pro Person geboten wird. Laut den Betreibern seien diese exklusiven Dinner-Events über Wochen ausverkauft bzw. reserviert, die Plätze im Lokal stark begrenzt.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

„Umso ärgerlicher für uns – und auch für andere interessierte Gäste, die keinen Platz bekommen haben – ist es dann, wenn solch ein Abend dann mit 20 statt mit 37 Gästen stattfinden muss, weil binnen zwei Tagen 17 Personen kurzfristig absagen oder einfach gar nicht kommen, ohne etwas zu sagen“, schreibt das Restaurant in einem Instagram-Beitrag.

Auch wenn sich die Gäste immerhin vorher noch melden würden, sei dies kein großer Trost: „So kurzfristig bekommen wir die Plätze nicht nachbesetzt. Denn wir schließen die Reservierungen, wenn es voll ist und vertrösten euch nicht unnötig auf einer langen Warteliste.“ Dann nennen die Betreiber des Burger-Ladens konkrete Zahlen, die ihnen wegfallen, wenn fast die Hälfte der angekündigten Gäste nicht erscheint: 1500 Euro!

Hier lesen: Michelin-Ranking: Nur noch ein Restaurant in Köln mit zwei Sternen – „Teamwork ist das A und O“

„Dieser spontane Umsatzausfall tut uns in Zeiten omnipräsenter Krisen und der Mehrwertsteuererhöhung wirklich extrem weh“, heißt es weiter. Ein solches Verhalten sei der Gastronomie an sich gegenüber nicht angebracht.

Hier den Beitrag von Bunte Burger auf Instagram ansehen:

Mit einem Appell beenden die „Bunte Burger“-Betreiber dann ihr Statement: „Ihr erwartet, dass wir euch gegenüber zuverlässig und gewissenhaft sind, wenn es um eure Speisen und Getränke sowie um den Service geht. Wir erwarten, dass ihr uns gegenüber zuverlässig seid und auch kommt, wenn ihr reserviert habt. Lasst und bitte gegenseitig respektvoll miteinander umgehen und uns gegenseitig wertschätzen.“

Tische bleiben trotz Reservierungen leer – was können Restaurants tun?

Und was passiert, wenn sich die Situation in Zukunft nicht verbessern sollte? Welche Möglichkeiten bleiben den Restaurants? Grundsätzlich entsteht durch die Reservierung ein Vertrag zwischen den Gastronominnen und Gastronomen und den Gästen. Wenn ein Gast nicht kommt und die betroffenen Betreiber nachweisen können, dass es nicht mehr möglich war, den Tisch anderweitig zu vergeben, ist der Gast schadenersatzpflichtig.

Juristisch ist es dann jedoch doch nicht ganz so einfach, denn die Gastronomin oder der Gastronom müsste in jedem einzelnen Fall genau nachweisen, dass der Schaden in entsprechender Höhe entstanden ist. Noch komplizierter wird es dann, wenn der Tisch später doch noch an andere Gäste übergeben wird.

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Einige Restaurants greifen daher zu anderen Methoden und bitten die Personen, die einen Tisch reserviert haben, beispielsweise um eine Anzahlung oder lassen sich die Kreditkartendaten geben. Unter dem Beitrag des Kölner Restaurants „Bunte Burger“ wurden auch Vorschläge gemacht, die in diese Richtung gehen.

Allerdings entgegnen die Betreiber: „Das mit der Anzahlung haben wir in der Vergangenheit bereits gemacht, nur leider ist dann an dem Abend das Trinkgeld stark gesunken, weil die Gäste die Anzahlung bzw. Vorauszahlung nie mit eingerechnet haben. Daher haben wir das für unser Team wieder eingestellt. Wahrscheinlich kommen wir in Zukunft aber leider wirklich nicht mehr drumherum …“