Bereits autofreie ZoneJetzt will die Stadt Köln die Einschränkungen noch weiter verschärfen

Die Fußgängerzone im Eigelsteinviertel.

In der Fußgängerzone im Eigelsteinviertel sollen nun weitere Veränderungen vorgenommen werden. Das Foto zeigt den Bereich am 16. März 2023.

Seit drei Jahren fahren hier schon keine Autos mehr, nun soll es noch weitere Einschränkungen geben: Die Stadt Köln hat neue Pläne öffentlich gemacht.

von Daniel Thiel  (dth)

Seit ziemlich genau drei Jahren ist der Kölner Eigelstein schon ein verkehrsberuhigter Bereich: Nach mehrjährigen Diskussionen wurde im September 2021 endgültig umgesetzt, dass dort Autos und andere motorisierte Fahrzeuge nicht mehr unterwegs sein dürften.

Die Anregung, den Bereich so zu gestalten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende dort ganz klar Priorität beim Schlendern haben, kam von den Bürgerinnen und Bürgern.

Stadt Köln will den Eigelstein zur Fußgängerzone machen

Nun stehen die nächsten Veränderungen vor – und es zeichnen sich weitere Verkehrseinschränkungen am Eigelstein ab. Künftig soll der Zusatz „Radfahrer frei“ ergänzt werden, also endgültig ein klarer Fokus auf die Fußgängerinnen und Fußgänger.

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Ein entsprechender Beschluss wurde in die Bezirksvertretung Innenstadt eingebracht, wie die Stadt am Montag (26. August 2024) öffentlich machte. Durch die Beschlussvorlage wird gleichzeitig ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren eingeleitet, das nun noch abgesegnet werden muss.

Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer soll es dabei keine geben: Die Bereiche des Eigelstein, die aktuell noch von motorisierten Fahrzeugen befahrbar sind, können weiterhin genutzt werden.

Im Fokus steht nur der Bereich, der ohnehin schon seit drei Jahren vom Pkw-Verkehr abgeschnitten ist – und das soll auch künftig so bleiben, das geht aus der neuen Vorlage klar heraus.

Die einzige Ausnahme betrifft dabei den Lieferverkehr für umliegende Lokale und Supermärkte: Werktags von 6 bis 11 Uhr ist es gestattet, dass Anlieferungen getätigt werden dürfen, danach ist auch der Lieferverkehr nicht gestattet.

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Durch die neue Abänderung wäre es Radfahrerinnen und Radfahrern nur noch gestattet, in Schrittgeschwindigkeit in dem speziellen verkehrsberuhigten Bereich unterwegs zu sein.

So soll das Schlendern für Fußgängerinnen und Fußgänger künftiger noch komfortabler und vor allem sicherer gemacht werden. Sie hätten künftig kompletten Vorrang.