Der Unfallfahrer, der auf der Siegburger Straße einen sterbenden 62-Jährigen zurückließ, ist jetzt ohne Führerschein.
Mann (†62) getötet, dann geflüchtetTodesfahrer (21) aus Köln ist jetzt Führerschein los
Der Todesfahrer (21) von Poll, der mit seinem Mercedes C 63 S AMG einen Kölner (62) frontal erfasste, tödlich verletzte und einfach liegen ließ – er war anschließend weiterhin wochenlang im Besitz seines Führerscheins, hätte sich somit weiterhin mit einem Auto im Straßenverkehr bewegen können ...
Für die Angehörigen des getöteten Porzers war das vermutlich ein unerträglicher Gedanke. Doch jetzt ist der 21-jährige Unfallflüchtige seinen Führerschein los. Das bestätigte Christoph Hebbecker, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Freitag (10. Februar 2023) gegenüber EXPRESS.de.
Mann stirbt auf der Siegburger Straße: Kölner Polizei kam Fahrer auf die Spur
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Beschluss zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis beantragt. „Mehr oder weniger parallel hat der 21-Jährige selbst beschlossen, seinen Führerschein freiwillig abzugeben“, erklärt Hebbecker. Inzwischen läge allerdings auch der Beschluss vor.
Derweil dauert die Auswertung der Unfallspuren an. Dabei gilt es unter anderem zu klären, wie schnell der junge Fahrer in der Nacht zum 8. Januar war, als er auf der Siegburger Straße den Fußgänger erfasste. Der 21-Jährige war anschließend geflüchtet, ohne sich um den tödlich verletzten Mann zu kümmern.
Die Polizei hatte sich nach der tödlichen Unfallflucht alle rund 100 Fahrzeugbesitzer eines C 63 S AMG von der Zulassungsstelle besorgt und war dann nach einem Auswahlverfahren schließlich auf den 21-Jährigen gestoßen, dessen Wagen auf den Vater zugelassen ist.
Jedoch trafen die Einsatzkräfte den Sohn nie an der Wohnadresse in Mülheim an. Erst am Montag (16. Januar 2023) meldete sich ein Rechtsanwalt bei der Polizei und teilte mit, dass sein Mandant der gesuchte Fahrer sei.
Nach tödlicher Unfallflucht in Köln: Untersuchungen zum Hergang laufen
Da die Polizei den 21-Jährigen nie persönlich antraf, konnte der Führerschein nicht unmittelbar zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden.
„Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Paragraf 111a StPO muss beantragt und von einem Richter genehmigt werden. Der Beschluss wird dem Beschuldigten dann zugestellt. Meist persönlich durch Beamte, die dann den Führerschein mitnehmen“, erklärte Christoph Hebbecker von der Staatsanwaltschaft damals.
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Wann Anklage gegen den 21-Jährigen erhoben wird, ist noch unklar. Gutachter untersuchen noch anhand des Schadensbilds des Mercedes, welche Geschwindigkeit der Wagen bei dem Aufprall auf den Fußgänger hatte und an welcher Stelle der Fußgänger die Siegburger Straße überquerte.
Dabei wird auch untersucht, ob das Opfer möglicherweise eine Mitschuld an dem Unfall hatte, als es in der Nacht die Straße überqueren wollte. Erst wenn all diese Informationen vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft Köln eine Anklage formulieren. Das dürfte mehrere Monate dauern.