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Mädchen (16) stirbt bei Unfall in KölnZustand von Fahrer (17) weiter „sehr kritisch“ – so kam er an das Leih-Auto

Das Foto zeigt einen Unfallwagen in Köln-Niehl

Das Foto zeigt den Unfallwagen in der Nacht zum 27. August 2023 in Köln-Niehl. Ein 16-jähriges Mädchen kam dabei ums Leben.

Nach dem tödlichen Unfall in der Nacht auf den 27. August in Köln-Niehl stellen sich noch viele Fragen. Der 17-jährige Fahrer befindet sich auch zweieinhalb Wochen nach dem Vorfall weiterhin in einem kritischen Zustand.

Nach dieser Meldung sitzt der Schock immer noch tief. In der Nacht auf Sonntag (27. August 2023) ist bei einem Unfall in Köln-Niehl ein 16-jähriges Mädchen ums Leben gekommen. Zwei weitere Personen wurden lebensgefährlich verletzt.

Bei dem Horror-Crash ist ein mit sechs Personen besetzter Leihwagen der Firma „Miles“ verunglückt. Das, was von dem Auto übrig war, identifizierte die Polizei als Audi Q2. Der Mietwagen überschlug sich und prallte an der Kreuzung Bremerhavener Straße/Ecke Niehler Damm gegen eine Mauer.

An der Unfallstelle befanden sich in den Tagen nach dem Vorfall eine Vielzahl von Blumen, Kerzen und Kuscheltieren. Eine Gedenkkarte lag ebenfalls vor Ort, in der die Menschen ihre Trauer ausdrücken konnten. Zudem war ein Foto von der verstorbenen 16-Jährigen zu sehen, darauf stand geschrieben: „Wir vermissen dich.“

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Der Fahrer, ein 17-jähriger Jugendlicher, soll vor dem Unfall mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei geflüchtet sein, unter anderem über die A57. Er soll Alkohol getrunken haben und nicht im Besitz eines Führerscheins sein.

Tödlicher Unfall in Köln-Niehl: Fahrer (17) weiter in kritischem Zustand

Wie Staatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag (14. September 2023) EXPRESS.de erklärte, befindet sich der 17-Jährige weiterhin im in einem sehr kritischen Gesundheitszustand. Er sei nicht ansprechbar – ob und wann sich sein Zustand verbessern wird, sei nicht abzusehen.

Die übrigen Beteiligten sind außer Lebensgefahr. Am Sonntag war noch bei weiteren Personen Lebensgefahr vermutet worden.

Weitere Angaben zum aktuellen Ermittlungsstand macht die Kölner Staatsanwaltschaft nicht.

Blick auf eine Unfallstelle in Köln. Viele Trümmerteile liegen herum.

Die Unfallstelle in Köln-Niehl am Sonntagmittag: Die Polizei hat zur Konstruktion des Unfalls viele Markierungen angebracht.

Am Montag (28. August) hatte sich erstmals die betroffene Leih-Firma „Miles“ zu dem tragischen Unfall geäußert. Auf EXPRESS.de-Anfrage sagte eine Sprecherin, man sei im ständigen Austausch mit der Polizei, wolle sich aber erst detailliert äußern, wenn alle Umstände des Falls geklärt seien.

Leih-Firma äußert sich: Wird es für den Unfallfahrer auch finanziell bitter?

Klar ist aber: Neben der moralischen Schuld des Unfallfahrers und der strafrechtlichen Folgen (Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs laufen) kann es auch finanziell schmerzhaft werden – sollte „Miles“ dem 17-Jährigen die Kosten für den Unfall in Rechnung stellen.

„Handelt eine Person grob fahrlässig oder zeigt wiederholt aggressives Fahrverhalten, stellt dies einen Verstoß gegen unsere AGB dar und wird als Vertragsstrafe behandelt“, so die Sprecherin. Ein fahrlässiges Verhalten dürfte bei Fahren unter Alkoholeinfluss wohl gegeben sein.

Allerdings: Der 17-jährige Fahrer kann nicht der Vertragspartner, also der Ausleiher des Wagens gewesen sein. Denn: Das ist bei „Miles“ logischerweise erst ab 18 Jahren möglich. Sollte ein Erwachsener das Auto geliehen und wissentlich einen Minderjährigen fahren gelassen haben, kämen wohl auch auf ihn Strafen zu. Mittlerweile ist klar: Der Beschuldigte hatte den Wagen über eine App angemietet und dabei offenbar die Zugangsdaten eines Angehörigen verwendet; ob befugt oder unbefugt, ist noch Gegenstand von Ermittlungen, wie Staatsanwalt Bremer mitteilte.

Kölner Staatsanwaltschaft stellt sich auf langwierige Ermittlungen ein

Um bei „Miles“ ein Fahrzeug zu mieten, ist ein Wohnsitz innerhalb der EU oder eines EWR-Landes erforderlich, ebenso wie ein EU-Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument. Zusätzlich muss ein Zahlungsmittel wie „PayPal“ oder eine Kreditkarte hinterlegt werden. Die Ausleihe erfolgt über die „Miles“-App mithilfe der persönlichen Anmeldedaten und eines PIN-Codes.

Anders als bei anderen Firmen können 18-Jährige bei Miles sofort nach Erhalt des Führerscheins Autos leihen, allerdings nur aus der kleinsten Pkw-Kategorie oder Transporter. Die sogenannten „Rookies“ haben in der Praxis also zumindest Einschränkungen, andere Leihfirmen lassen eine Ausleihe sogar erst ein Jahr nach Erhalt des Führerscheins zu.

Wie die Sprecherin EXPRESS.de bestätigte, kann das Unternehmen durch die eigene Telematik-Software nachvollziehen, auf wessen Namen die Ausleihe des Unfallwagens lief. Auch lässt sich die Route vor dem Unfall so nachvollziehen. Beide Angaben will man mit Blick auf das laufende Verfahren aber nicht öffentlich machen.

Bei der Kölner Staatsanwaltschaft stellt man sich unterdessen auf aufwändige Ermittlungsarbeit ein. „Die Untersuchung des Falles wird geraume Zeit in Anspruch nehmen“, so Bremer. Ein besonderes Augenmerk liege dabei auf der Rekonstruktion des Unfalls und der Frage, wie der Fahrer an den Leihwagen gekommen ist. Die Zusammenarbeit mit der Leih-Firma sei dafür obligatorisch.