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„War ein Albtraum“Urteil in Köln: Zwei Männer (20, 21) nach tödlichem Überfall auf 85-Jährigen verurteilt

Ein Band mit der Aufschrift „Polizeiabsperrung“ sichert einen Tatort. Dahinter sind kleine Gärten zu sehen.

Im September 2023 war der 85-Jährige tot in seinem Haus in Pulheim gefunden worden. Das Symbolfoto wurde im Juni 2024 in Sachsen aufgenommen.

Der Prozess um den getöteten 85-jährigen Mann aus Pulheim endet mit einem Urteil gegen beide Angeklagten.

von Thomas Werner (tw)

Jetzt ist die Entscheidung da! Im Prozess wegen eines brutalen Überfalls auf einen 85 Jahre alten Mann sind am Dienstag (18. Juni 2024) die Urteile am Kölner Landgericht gefallen. Die beiden Täter, ein 20-Jähriger und ein 21-Jähriger, sind dabei wegen Raubs mit Todesfolge verurteilt worden.

Der 21-Jährige wurde zu sechs Jahren, der 20-jährige Täter zu acht Jahren Haft verurteilt. Beide Strafen wurden aufgrund von Verzögerungen der Reife der aus Syrien stammenden Angeklagten nach Jugendstrafrecht ausgesprochen. „Die Tat war ein Albtraum“, machte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung deutlich.

Vertreterin der Söhne des Opfers hatte einmal lebenslänglich gefordert

Ursprünglich waren die beiden jungen Männer wegen heimtückischen Mordes aus Habgier angeklagt worden. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin dann aber bereits eine Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht gefordert. Der 20-Jährige sollte dem Plädoyer zufolge siebeneinhalb Jahre in Haft, der 21-Jährige sechs.

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Die Vertreterin der beiden Söhne des Opfers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des 21-Jährigen angeschlossen. Für den 20-Jährigen hatte die Nebenklage hingegen die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht und eine Verurteilung wegen Raubmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf milde Jugendstrafen plädiert.

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Erst am Montag (17. Juni) war am Landgericht in Köln ein schlimmer Mordfall zu Ende gegangen. Ein 34-Jähriger soll seine schwangere Freundin in Leverkusen getötet haben, er wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Allerdings ging das Gericht nicht von einem Mord aus.

Die grausame Tat hatte Pulheim im vergangenen Jahr geschockt: Anfang September 2023 wurde der Rentner (†85) tot im Keller seines Einfamilienhauses gefunden – geknebelt und übel zugerichtet.

Der Tathergang: Die beiden Angeklagten und zwei weitere, bis heute flüchtige Mittäter – extra aus Osnabrück (Niedersachsen) „angereist“ – klingelten an der Haustür und griffen den 85-Jährigen dann mit Faustschlägen an. Anschließend durchsuchten sie laut Anklage das Haus nach Bargeld und anderen Wertgegenständen und fanden einen Tresor vor.

Kaum zu glauben!

Die skurrilsten Todesarten der Welt

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Während sie vergeblich versucht hätten, ihn zu öffnen, habe der 20-Jährige das gefesselte Opfer misshandelt. An den erlittenen Verletzungen sei der 85-Jährige schließlich gestorben.

Das Quartett, das den Tresor letztendlich selbst nicht öffnen konnte, flüchtete im Anschluss. Allerdings nicht, ohne bemerkt worden zu sein. Aufmerksame Nachbarn hatten sich das OS-Kennzeichen des Fahrzeugs notiert. Am Ende erbeuteten sie mindestens 50 Euro in bar aus der Geldbörse des Opfers.

Dank dieses Hinweises konnten die beiden jungen Männer, die nun verurteilt wurden, bereits acht Tage später in Osnabrück festgenommen werden.

Während der 21-Jährige nach Überzeugung des Gerichts das Haus des 85-Jährigen nie betrat, sondern am Fluchtfahrzeug wartete, war der 20-Jährige sicher im Haus. Fingerabdrücke und DNA-Spuren belegten dies. Bezüglich des 20-Jährigen sagte der Vorsitzende, dass die Kammer nicht sicher sei, ob er an „der Tötung des Opfers beteiligt“ gewesen sei.

„Wir halten es aber für wahrscheinlich, dass er dabei war, als das Opfer im Keller umgebracht wurde“, sagte der Vorsitzende weiter. Das jeweils unterschiedliche Strafmaß begründete das Gericht mit den unterschiedlichen Tatbeiträgen der Angeklagten. Der Prozess lief seit dem 14. Mai 2024. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden. (mit dpa)