Frau (†86) totUrteil gegen 25-Jährigen nach Horror-Unfall in Köln – darum gab es keine Bewährung

Ein beschädigtes Auto steht auf der Fahrbahn, die von Trümmerteilen übersät ist. Neben der anderen Fahrbahn liegt ein Auto auf dem Dach.

Bei dem Unfall am 11. September 2023 auf dem Dünnwalder Kommunalweg kam eine Autofahrerin (†86) ums Leben.

Mehr als ein Jahr nach dem Tod einer Autofahrerin ist ein junger Mann (heute 25) vor dem Kölner Amtsgericht verurteilt worden.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Ein Frontalcrash hat im September letzten Jahres einer Frau (†86) das Leben gekostet. Jetzt saß der 25-jährige mutmaßliche Unfallverursacher im Kölner Amtsgericht auf der Anklagebank.

Er musste sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Laut Anklage besaß der junge Mann zum Unglückszeitpunkt keine Fahrerlaubnis und stand unter Drogen. Und: Es soll nicht der erste Unfall gewesen sein, den er ohne Fahrerlaubnis verursacht hat. Am Montag (21. Oktober 2024) fiel das Urteil gegen ihn.

Amtsgericht Köln: Urteil nach tödlichem Unfall in Dünnwald

Und das lautete: zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer von „niedriger Gesinnung und Rechtslosigkeit“ sprach, hatte sogar vier Jahre beantragt. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre mit Bewährung plädiert.

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Erst Anfang Oktober 2024 hatte das Kölner Amtsgericht einen 19-Jährigen, der in Köln-Longerich den jungen Abdul (†21) totgerast hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 25-Jährige, der jetzt vor Gericht stand, soll am 11. September 2023 einen tödlichen Unfall auf dem Dünnwalder Kommunalweg verursacht haben. Die Kölner Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gegen 6.30 Uhr im Auto mit etwa 70 km/h unterwegs gewesen und in einer Rechtskurve für circa drei Sekunden vollständig auf die Gegenfahrbahn gefahren zu sein.

Dort konnte ein Autofahrer gerade noch ausweichen – doch eine 86-Jährige, die mit ihrem Toyota dahinter fuhr, war dazu nicht mehr in der Lage. Ihr Fahrzeug krachte frontal in den offenbar gemieteten VW T-Roc des Angeklagten.

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Für die alte Dame kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch an der Unfallstelle. Ihr Toyota hatte sich überschlagen und war abseits der Straße auf dem Dach liegen geblieben.

Laut Anklage besaß der mutmaßliche Unfallverursacher keine Fahrerlaubnis und stand während der Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis und Medikamenten. Er kam von einer Party.

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Bei dem Prozess wurde eine weitere Anklage gegen den 25-Jährigen mitverhandelt. Dabei ging es um fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.

Am 14. Juli 2023, also zwei Monate vor dem tödlichen Unfall, soll er gegen 19 Uhr auf der Kölner Schanzenstraße einen Unfall mit rund 5000 Euro Sachschaden verursacht haben. Der Angeklagte, der laut Staatsanwaltschaft rauschmittelbedingt fahruntüchtig war, soll anschließend zu Fuß von der Unfallstelle geflüchtet sein.

Kein Spielraum für Bewährung – Kölner Richter mit klaren Worten

Im Prozess vor dem Amtsgericht hatte der 25-Jährige beide Fälle eingeräumt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Zu dem folgenschweren Unfall in Dünnwald gab er an, er müsse wohl am Steuer eingenickt sein.

Weil er sich innerhalb kurzer Zeit zweimal ohne Führerschein und unter Drogen hinters Steuer gesetzt hatte, gab es beim Prozess auch keine Bewährung. Neben der Haftstrafe bekam der Angeklagte zudem eine dreijährige Führerscheinsperre.

„Sie sind dafür verantwortlich, dass ein Mensch gestorben ist. Diese Schuld müssen Sie ein Leben lang tragen“, so der Richter in der Urteilsbegründung.