2G-Regel in KölnStadt Köln zieht auf Weihnachtsmärkten erste Bilanz

Besucher eines Weihnachtsmarktes in Köln gehen an einem Schild vorbei, das auf die 2G-Regel (Nur Geimpfte und Genesene) hinweist.

Die Stadt Köln zieht eine erste Bilanz zu der 2G-Regel auf Weihnachtsmärkten, hier ein Symbolfoto aufgenommen am 23.11.2021.

Die Weihnachtsmärkte in Köln sind seit einigen Tagen mit der 2G-Regel geöffnet worden. Die Stadt Köln zieht nach den ersten Besuchstagen Bilanz.

So kann es in der kommenden Zeit weitergehen. Mit dem Start der ersten Weihnachtsmärkte in Köln am Donnerstag (18. November 2021) haben die rund 180 Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes der Stadt Köln alle geöffneten Märkte und ihre Besucher den gesamten Tag lang stichprobenartig auf die Einhaltung der 2G-Regel überprüft.

Von Donnerstag (18. November 2021), bis einschließlich Mittwoch (24. November 2021), haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes auf den Märkten 177 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 4712 Personen auf ihren 2G-Status kontrolliert.

2G-Regel auf Weihnachtsmärkten: Stadt Köln mit erster Bilanz

Insgesamt konnten dabei 23 Personen keinen Immunisierungsnachweis vorlegen. Gegen sie werden Verfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Gemäß Bußgeldkatalog des Landes NRW zur Corona-Schutzverordnung droht ihnen ein Bußgeld von 250 Euro pro Person. Außerdem wurde eine Person mit einem gefälschten Impfausweis beim Besuchen eines Weihnachtsmarkts angetroffen.

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In solchen Fällen ist ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro vorgesehen. Strafrechtliche Aspekte werden zudem geprüft. Gegen Betreibende zweier Märkte werden wegen Verstößen ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hierbei kann ein Bußgeld bis zu 2000 Euro kosten.

Laut Veranstaltern wurden im oben genannten Zeitraum auf allen Weihnachtsmärkten 47.246 Personen durch eigenes Personal kontrolliert. 929 Personen wurden von den Marktbetreibern eigenständig von den Veranstaltungsflächen verwiesen.

Bei den großen fünf Märkten sehen die Zahlen seit den unterschiedlichen Eröffnungsterminen wie folgt aus:

  • Roncalliplatz (7.256 Personen kontrolliert/52 Personen verwiesen)
  • Alter Markt/Heumarkt (4.313 Personen kontrolliert/75 Personen verwiesen)
  • Neumarkt (4.300 Personen kontrolliert/24 Personen verwiesen)
  • Rudolfplatz (3.337 Personen kontrolliert/75 Personen verwiesen)
  • Rheinauhafen (7.901 Personen kontrolliert/33 Personen verwiesen)

Auch an den einzelnen Ständen wurden Kontrollen durchgeführt. 

1000 Euro Bußgeld bei Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses 

Die Betreiber werden derzeit darauf geprüft, ob sie ihrer Pflicht nachkommen und durch Aushänge auf 2G hinweisen. Zudem werden Gäste auf ihre tatsächliche Immunisierung kontrolliert. Aufgrund des großen Andrangs hat das Ordnungsamt seinen Personaleinsatz entsprechend angepasst und setzt verstärkt auf Weihnachtsmarktkontrollen.

Bereits in den ersten Tagen wurde durch die Kontrollen Verbesserungsbedarf erkannt: Hinweisschilder zur 2G-Regel waren entweder zu klein oder nicht an allen Eingängen angebracht. Zudem wurden die Impfzertifikate nicht ausreichend auf ihre Gültigkeit überprüft.

Dadurch konnten einzelne Personen den Überprüfungen entgehen. Die Verantwortlichen, die bei der Beschilderung oder den Stichprobenkontrollen Mängel aufgewiesen haben, wurden bereits angemahnt und zum Nachbessern aufgefordert.

Um den Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken, wird der Ordnungsdienst weiterhin verstärkt kontrollieren. Bei wiederholten Verstößen müssen Stand-Betreiber mit einer Schließung rechnen.

Die Stadt Köln weist weiterhin darauf hin, dass die zuvor genannten Regelungen und Überprüfungen auch für Weihnachtsmärkte auf Privatgelände gelten. (fit)