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Kölner Nachbarstadt unter SchockNeue Details zum grausigen Fund zweier Leichen (†41, †19)

Zwei Beamte der Spurensicherung sind in Schutzanzügen auf dem Weg zu einem Tatort, dabei laufen sie an einem Polizeifahrzeug vorbei.

In einem Haus in Bergheim-Quadrath-Ichendorf wurde am Freitag (8. November 2024) die Leiche einer Frau entdeckt. Das Symbolfoto zeigt Kräfte der Spurensicherung, die am 12. Mai 2023 auf dem Weg zu einem Tatort in Ratingen sind.

Nach dem Fund zweier Leichen im Rhein-Erft-Kreis gibt es neue Details.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Was für ein Albtraum: Erst wird in einem Einfamilienhaus eine tote Frau (†41) entdeckt, kurz darauf ein toter Mann (†19) am Bahnhof. Der Fall erschüttert seit Freitag (8. November 2024) Bergheim-Quadrath-Ichendorf (Rhein-Erft-Kreis).

Jetzt hat die zuständige Kölner Staatsanwaltschaft neue Informationen bekannt gegeben. Demnach gibt es inzwischen gesicherte Erkenntnisse, dass der 19-Jährige zuvor die 41-Jährige getötet hat.

Tötungsdelikt in Bergheim: Kölner Staatsanwaltschaft zum Hintergrund

„Die Tat ist offenbar vor dem Hintergrund einer gescheiterten Beziehung zu sehen“, erklärte Ulrich Bremer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Montag (11. November 2024) gegenüber EXPRESS.de.

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Die Leiche der Frau war am Freitag gegen 10.45 Uhr in einem Einfamilienhaus auf der Glasbläserstraße gefunden worden. Die Polizei hatte schnell den Verdacht, dass die 41-Jährige einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen war.

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Dabei geriet ein junger „Bekannter“ der 41-Jährigen unter dringenden Tatverdacht. Doch er konnte nicht mehr vernommen werden. Denn wenig später wurde die Leiche des 19-Jährigen am nahen Bahnhof in Kerpen-Horrem im Gleisbereich entdeckt. Inzwischen konnte der Tote, der schwere Verletzungen erlitten hatte, zweifelsfrei identifiziert werden.

Laut Ulrich Bremer gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass an der Tat weitere Personen beteiligt waren. Daher, so der Sprecher, werde das von der Staatsanwaltschaft geführte Todesermittlungsverfahren eingestellt werden. Die Strafprozessordnung sehe Ermittlungen gegen verstorbene Täter nicht vor, erklärte er.

„Mit Blick hierauf und zu wahrende, über den Tod hinaus geltende Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen werden weitere Auskünfte zur Tat, Tatausführung und zu den Lebensverhältnissen der Getöteten nicht erteilt“, so der Staatsanwaltschaftssprecher weiter.


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