Bundespolizei darfDeutschlandwimpel für NRW-Polizei verboten – „besondere Bedeutung“

Eine Deutschlandfahne schmückt zur Fußball-WM 2014 am 13.06.2014 ein Auto in Hannover (Niedersachsen).

Eine Deutschlandfahne schmückt ein Auto in Hannover (Symbolbild).

Die Polizei in NRW darf weder Deutschlandfahnen, noch Wimpel oder Ähnliches in den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold an ihren Dienstfahrzeugen anbringen. Anders sieht es da bei der Bundespolizei aus. Woran das liegt, liest du hier.

Deutschland hat sich bereits für das Achtelfinale qualifiziert, die Euphorie steigt an. Die Polizei in NRW darf trotzdem keine Sympathie per Schwarz-Rot-Gold-Wimpel zeigen.

Die Beamtinnen und Beamten der nordrhein-westfälischen Polizei dürfen weiter keine Deutschlandflaggen zur Fußball-EM an ihren Dienstwagen anbringen. Per Erlass wurden die Dienststellen laut Innenministerium sensibilisiert, dass „das Anbringen von Fahnen, Wimpeln oder ähnlichem für die Polizei eine besondere Verantwortung mit sich bringt und aus diesem Grund darauf zu verzichten ist“.

Bundespolizei darf Deutschland-Wimpel nutzen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zu Beginn der EM dagegen das Wimpelverbot für die Bundespolizei gekippt.

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Faeser hatte der „Bild“ gesagt, dass an Dienstfahrzeugen der Bundespolizei während der EM Deutschlandflaggen angebracht werden dürfen. Das Verbot aus Gründen der Neutralität sei für die Zeit des Turniers ausgesetzt. Die Bundespolizei werde ihre Aufgaben „weiter genauso unbefangen, neutral und hochprofessionell wahrnehmen, wie wir es kennen“, so Faeser.

Da die Bundesinnenministerin nur für die Bundespolizei zuständig ist, die zum Beispiel an Bahnhöfen oder Flughäfen eingesetzt wird, müssen die Länder sich selbst um die Wimpel-Regeln für ihre zahlreichen Polizeistreifen kümmern.

Das NRW-Innenministerium teilte dazu auf Anfrage mit: „Im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 trägt ein professionelles polizeiliches Handeln wesentlich dazu bei, dass sich Deutschland als gastfreundliches und weltoffenes Land präsentiert. Neutralität und Objektivität der Polizei NRW kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.“ Daher bleibe es bei der Regelung. (dpa)