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Konsequenzen nach Corona-VerstoßDüsseldorfer Club-Besitzer droht Hammer-Strafe

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Das ehemalige „Sam’s“ auf der Kö heißt heute „Event Club“.  Dem Betreiber droht nun ein Bußgeld von 25.000 Euro.

Düsseldorf – Da trauten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihren Augen nicht: 40 feiernde Menschen, dazu der Inhaber – alle ohne Mindestabstand und ohne Mundschutz. Letzteres machte es auch den Anwesenden einfacher, das Rauchverbot nicht einzuhalten …

Verstöße gegen Corona-Regeln: Düsseldorfer Ordnungsamt schreitet ein

In einer in Corona-Zeiten unzulässig betriebenen Diskothek auf der Königsallee wurde die Gewerbestreife des OSD am frühen Donnerstagmorgen kurz nach Mitternacht durch die Polizei um fachliche Unterstützung gebeten.

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In den Räumen des „Event Club“ wurden durch die Polizei zuvor neben dem Inhaber rund 40 Menschen angetroffen, die sich in keiner Weise um die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung oder des Nichtraucherschutzgesetzes kümmerten. Es wurden von keinem der Anwesenden die geforderten Abstände eingehalten, noch wurden die vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckungen getragen.

Inhaber von Kö-Club kann Polizei und Ordnungsamt nicht verstehen

Inhaber Daniel Glaser konnte den Unmut von Polizei und Ordnungsamt trotzdem nicht verstehen. „Es handelt sich um ein Missverständnis“, sagte der Gastronom gegenüber EXPRESS.

Demnach hätte gar keine Party stattgefunden, es war alles lediglich geschauspielert. Daniel Glaser: „Es war keine Party im Gange. Es handelte sich um eine private Veranstaltung, bei der eine Party lediglich gespielt wurde – für einen Werbefilm, der in der Zeit nach der Corona-Pandemie ausgestrahlt werden sollte. Deshalb haben die Darsteller auch keine Masken getragen.“ Die Sektkübel seien auch nicht echt gewesen. „Das waren lediglich Filmrequisiten“, sagte der Discobetreiber. „Für den Film sollten sie so tun, als ob sie Geburtstag feiern würden.“ Ein Kameramann war trotzdem weit und breit nicht zu finden. „Der ist geflohen, als er die Polizei gesehen hat“, sagte der Wirt.

Nach dem OSD vorliegenden Informationen veranstaltet der Betrieb jeden Mittwoch ab 19 Uhr eine sogenannte „Afterwork-Party“ ganz offensichtlich auch am 27. Mai. Letztendlich war es den Ordnungshütern aber auch egal: Gegen die Beteiligten wurden durch die Polizei als zuerst zugreifende Stelle Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen festgestellter Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Nach Corona-Verstoß: Düsseldorfer Club-Betreiber droht Strafe

Der angebliche Werbedreh kommt dem Inhaber nun teuer zu stehen. Auf EXPRESS-Anfrage bestätigte das Ordnungsamt: „Aufgrund der Anhäufung von Verstößen wollen wir in Sachen Bußgeld an die Obergrenze von 25.000 Euro gehen. Außerdem werden wir die Zuverlässigkeit des Betreibers prüfen. Im schlimmsten Fall droht ihm die Entziehung der Konzession.“