Nächste Ischgl-Welle?Servicekraft vom „Kitzloch“ coronapositiv – Behörden warnen Gäste

Die Apres-Ski-Bar „Kitzloch“ in Ischgl am 3. Dezember 2021. Die Bar gilt als einer der Ausgangspunkte für die vielen Infektionen, die Anfang 2020 von Ischgl aus in verschiedene Länder Europas getragen wurden.

Die Apres-Ski-Bar „Kitzloch“ in Ischgl am 3. Dezember 2021. Die Bar gilt als einer der Ausgangspunkte für die vielen Infektionen, die Anfang 2020 von Ischgl aus in verschiedene Länder Europas getragen wurden.

Eine Servicekraft der Ski-Bar „Kitzloch“ in Ischgl ist positiv auf Covid 19 getestet worden. Jetzt fordert das Land Tirol alle Gäste auf, sich testen zu lassen.

Und wieder droht dem Ski-Ort Ischgl das traurige Los als Corona-Hotspot in die Geschichte einzugehen. Wie die Gesundheitsbehörden des Landes Tirol über die Medien mitteilen, ist eine Servicekraft in der Apres-Ski-Bar „Kitzloch“ in Ischgl positiv auf Covid 19 getestet worden. In einem öffentlichen Aufruf werden Gäste nun aufgefordert, sich in Eigeninitiative testen zu lassen und auf Symptome zu achten.

Personen, die sich am vorigen Donnerstag (23. Dezember 2021) oder Freitag (24. Dezember 2021) dort aufhielten, sollten sich testen lassen und zwei Wochen lang FFP2-Masken tragen sowie Menschenansammlungen meiden, hieß es am Montag, 27. Dezember 2021, vom Land Tirol.

Behörden warnen: Gäste des „Kitzloch“ in Ischgl sollen Menschenansammlungen meiden

Das „Kitzloch“ war bereits im Februar/März 2020 Ausgangspunkt für eine Covid-Pandemie-Welle für ganz Europa. Im Unterschied zu 2020 darf nach derzeit geltenden Regelungen in Aprés-Ski-Lokalen kein Barbetrieb stattfinden. Gäste werden in Österreich nur an ihren Sitzplätzen bedient. Das Gastronomie-Personal muss FFP2-Masken tragen, ebenso wie Gäste auf dem Weg zu den Tischen. Nur Geimpfte oder Genesene erhalten Zutritt.

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Eine unabhängige Expertenkommission stellte im Oktober 2020 in einem Bericht fest, dass am Anfang der Pandemie Personal im „Kitzloch“ trotz Grippesymptomen weitergearbeitet hatte. Behörden hätten die Situation heruntergespielt, so der Bericht.

Im aktuellen Fall drängen sich nach Aussage von Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), folgende Fragen an die Tiroler Gesundheitsbehörden auf:

  1. Wieso muss öffentlich zum Testen aufgefordert werden, wenn das doch über die vorgeschriebene Gästeregistrierung viel schneller möglich wäre?
  2. Hat man im Kitzloch keine Gästeregistrierung durchgeführt?
  3. Wurde die positive Probe auch auf Omikron sequenziert? Mit welchem Ergebnis?
  4. Wieviele Omikron-Fälle gibt es derzeit in Tirol, wieviele in Ischgl?
  5. Wurden außer der Medieninformation für das Lokal Auflagen (Personalaustausch, „Wischdesinfektion“,Schließung) verfügt?
  6. Wieviele Gäste aus Großbritannien, Niederlande und Dänemark haben sich über Weihnachten in Ischglaufgehalten; wieviele halten sich derzeit in Ischgl auf?

Der VSV teilte mit, man werde die Ereignisse sehr genau beobachten und zu rechtlichen Schritten zu greifen, falls man in Tirol neuerlich durch den Vorrang der Tourismuseinnahmen vor der Gesundheit von Menschen, einen Hot Spot auslösen sollte.

Wie österreichische Medien berichten, soll eine Person vom Servicepersonal seit Samstag, 25. Dezember 2021, Symptome zeigen. Zuletzt habe die Person offenbar am 24. Dezember 2021 im Lokal gearbeitet. Das berichtet unter anderem „heute.at“.

Sorge vor Omikron-Variante: Testergebnis ist eindeutig

Inzwischen ist klar, dass es sich bei der Coronainfektion nicht um die Omikron-Variante des Virus handelt. Dies habe eine Labor-Auswertung ergeben, berichtete die Nachrichtenagentur APA am Dienstag, 28. Dezember 2021, unter Berufung auf die Tiroler Behörden. Außerdem hätten Prüfungen ergeben, dass die in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen unter anderem zur Kontaktnachverfolgung eingehalten worden seien.

Laut einem Bericht der von APA zitierten „Tiroler Tageszeitung“ vom Dienstag ist der betroffene Mitarbeiter ungeimpft. Er ist nach Angaben von „Kitzloch“-Chef Bernhard Zangerl der einzig positiv getestete Mitarbeiter.

Corona-Ausbruch in Ischgl: Schadenersatzklagen gegen Staat Österreich

Derzeit laufen Schadenersatzklagen gegen den Staat Österreich wegen des Corona-Ausbruchs im Skiort Ischgl im Jahr 2020. Aus Sicht von Peter Kolba werden diese wohl zunächst erfolglos bleiben. Am 13. Dezember 2021 verhandelte das Wiener Landesgericht für Zivilrecht die Fälle von drei deutschen Klägern. Auch diesmal wurden keine Zeugen gehört, sagte Kolba, dessen Verbraucherschutzverein (VSV) rund 50 Corona-Opfer und Hinterbliebene unterstützt.

Anfang Dezember waren bereits zwei ähnliche Klagen abgewiesen worden. „Ich gehe nicht davon aus, dass in der ersten Instanz etwas Positives herauskommt“, sagte Kolba der Deutschen Presse-Agentur. Hoffnung bestehe jedoch, wenn die Fälle vor den Obersten Gerichtshof weitergezogen würden.

Zu den Klägern am Montag gehörte eine Frau aus der Nähe von Köln, deren Lebensgefährte voriges Jahr mit 52 Jahren nach einem Ischgl-Urlaub an Covid-19 starb. Sie fordert rund 43 000 Euro. Ferner wurden die Fälle von zwei Männern aus dem Rheinland und aus München verhandelt, die nach Aufenthalten in Ischgl an Langzeitfolgen der Viruserkrankung leiden. Sie fordern jeweils 95 000 und 12 000 Euro. Die Urteile werden schriftlich verkündet.

Der VSV argumentiert, dass Behörden und Politiker Anfang 2020 nicht richtig auf erste Meldungen von Infektionen im Tiroler Ski- und Partyort Ischgl reagiert hätten. Als das Wintersportgebiet schließlich doch evakuiert wurde, hätten sich weitere Urlauber während der chaotischen Massenabreise angesteckt und so zur Ausbreitung des Virus in verschiedene Länder beigetragen.

Bei der Abweisung der ersten zwei Ischgl-Klagen argumentierte die Richterin, dass das Epidemiegesetz nur die Volksgesundheit, nicht aber konkrete Personen schütze. Der Republik sei weder schuldhaftes noch rechtswidriges Verhalten anzulasten, hieß es in dem Urteil. (dpa/ots)