Diese Entscheidung sorgt nicht nur im Netz für jede Menge Jubel: Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Dienstag bekannt gegeben, dass die Vorschriften für Lehrkräfte im Religionsunterricht massiv gelockert werden sollen.
Neue Vorschriften in Bonn beschlossenEntscheidung für Lehrkräfte sorgt für Jubel
Endlich ist es egal, ob katholische Religionslehrkräfte lesbisch, schwul, queer, geschieden oder wiederverheiratet – oder etwas ganz anderes – sind. Denn in Zukunft soll ihr Privatleben nicht mehr an ihrer Erlaubnis gekoppelt sein, zu lehren.
Das gab die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag (7. März 2023) in Bonn bekannt und verwies auf eine bereits Ende Januar getroffene Entscheidung der katholischen Bischöfe.
Deutsche Bischofskonferenz erlaubt Lockerungen für Lehrkräfte
Die hatten sich für die sogenannte „Missio canonica“ (von der Kirche ausgestellte Lehrerlaubnis) bereits auf eine neue Musterordnung geeinigt. Ohne sie darf niemand an den Schulen Religionsunterricht führen.
Wenn die neue Ordnung von den Bistümern umgesetzt wird, könnten auch offen homo- oder transsexuell lebende Lehrkräfte den Unterricht führen. Die „Missio“ könnte ihnen nicht länger verweigert werden.Nehmen Sie hier an der EXPRESS.de-Umfrage zum Thema „Kirche“ teil:
Die neue Musterordnung betone die beiden zentralen Voraussetzungen für Religionslehrer, heißt es laut „Spiegel“ in der Präambel: „nämlich die Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben“. Das schließe „theologisch begründete Kritik und Zweifel“ ausdrücklich nicht aus.
Lehrerlaubnis nicht mehr an Privatleben gekoppelt
Für die Bischofskonferenz ein Zugeständnis an die Realität in den Schulen. Denn: Auch im Fach Religion herrscht Lehrkräftemangel. Zudem empfinden laut Umfrage viele Lehrkräfte eine große Differenz zwischen der eigenen Überzeugung und den offiziellen Positionen der Kirche, etwa zu Sexualität.
Die bisherigen Regelungen der katholischen Kirche waren vor 50 Jahren verabschiedet worden – nun werden sie drastisch überarbeitet. In der neuen Ordnung heißt es jetzt: Zu einem überzeugenden Zeugnis christlichen Lebens seien alle Religionslehrkräfte aufgefordert, „unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität“.
Eine Neuregelung, die in den sozialen Netzwerken und innerhalb der queeren Community für Jubel sorgte. Und weitere Forderungen nach sich zog: Etwa, dass gleichgeschlechtliche Paare auch offiziell gesegnet werden dürfen. Weit über 100 katholische Geistliche in Deutschland segnen zwar gleichgeschlechtliche Paare. Das ist kirchlicherseits aber nicht zulässig und vom Vatikan auch offiziell untersagt. (mg)