Ein neu geplantes Selbstbestimmungsgesetz soll es Transpersonen unter anderem einfacher machen, Geschlecht und Namen zu ändern. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf.
Kritik an SelbstbestimmungsgesetzQueer-Beauftragter Sven Lehmann fordert klare Änderungen
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, sieht es als „großen Fortschritt für Grund- und Menschenrechte“, dass Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können. Trotzdem äußert er auch Kritik an dem geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz. Die Wartezeit sei viel zu lang.
Die Änderung des Geschlechtseintrages soll erst nach drei Monaten gültig werden, was der Grünen-Politiker zu lang findet: „Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig“, sagte Lehmann dem „Spiegel“. Deshalb setzt er im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen bei dem Gesetz.
Lehmann äußert Kritik an Hausrecht – Verweis an Diskriminierungsverbot
Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für änderungsbedürftig. „Wenn Menschen sich übergriffig in Schwimmbad oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeißen.“
Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei. „Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt“, sagte Lehmann.
Mit 55 Jahren hat sich Susanne Schloßmacher geoutet. In diesem TikTok spricht sie mit Express.de über die anhaltende Pathologisierung von Transpersonen:
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) legten Anfang Mai einen Entwurf für das Gesetz vor. Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. (dpa)