RusslandNeues Schock-Verbot für Ausländer – homophobe Begründung macht fassungslos

Leihmütter sind mit dem Kind, das sie austragen, nicht verwandt. Ihnen werden ein oder mehrere Embryonen eingesetzt, die bei einer künstlichen Befruchtung gezeugt wurden.

Leihmütter sind mit dem Kind, das sie austragen, nicht verwandt. Ihnen werden ein oder mehrere Embryonen eingesetzt, die bei einer künstlichen Befruchtung gezeugt wurden.

Ausländische Paare dürfen in Russland zukünftig nicht mehr sogenannte Leihmütter zum Austragen ihrer Babys engagieren. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag (8. Dezember 2022) verabschiedet.

Das Gesetz diene dazu, den „Handel mit unseren Kindern“ zu verbieten und verhindere unter anderem, dass sie „bei LGBT-Paaren landen“, erklärte der Vorsitzende der Duma, Wjatscheslaw Wolodin, nach der Abstimmung am Donnerstag im Onlinedienst Telegram.

Leihmutterschaften sollen dem Gesetz zufolge künftig nur noch Paaren zugänglich sein, bei denen mindestens ein Elternteil die russische Staatsbürgerschaft besitzt.

Russland: Immer mehr Gesetze richten sich gegen LGBTQ-Community

Die entsprechenden Änderungen des russischen Familiengesetzes wurden von den Abgeordneten in dritter und letzter Lesung verabschiedet. In den vergangenen Jahren hatten russische Behörden mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die sich gegen LGBTQ-Menschen richten - unter anderem ein Verbot von „Propaganda“ für „nicht-traditionelle“ Beziehungen. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Alles zum Thema LGBTQI+

Das nun verabschiedete Gesetz muss noch vom Oberhaus des russischen Parlaments angenommen und von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden, was üblicherweise Formsache ist.

„Damit wird der Handel mit unseren Kindern verhindert, die Kleinen werden vor Situationen geschützt, in denen sie bei LGBT-Paaren landen oder Opfer von Verbrechen, insbesondere des Organhandels, werden“, erklärte Unterhaussprecher Wolodin zu der Neuregelung.

Bisher gab es in Russland keine gesetzlichen Beschränkungen zur Staatsangehörigkeit der Eltern, die eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen dürfen.

Nach Beginn seiner Militäroffensive in der Ukraine hatte Russland in den vergangenen Monaten seine Gangart gegen LGBTQ-Menschen verschärft. Im November verabschiedete das russische Parlament eine erhebliche Ausweitung eines Gesetzes, das LGBTQ-"Propaganda“ verbietet.

Das Verbot von Leihmutterschaften für Ausländer wurde zudem eine Woche vor dem Beginn des ersten Gerichtsverfahrens zu einem mutmaßlichen „Handel“ im Zusammenhang mit Leihmutterschaften in Moskau verabschiedet.

Angeklagt sind vier Ärzte und zwei Leihmütter, denen bis zu 15 Jahre Haft drohen, nachdem im Jahr 2020 ein totes Baby in einer Moskauer Wohnung gefunden worden war. (afp)