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„Menschenunwürdig“Neues Gesetz soll Änderung von Geschlechtseintrag deutlich vereinfachen

Eine Stellenanzeige mit den Abkürzungen m/w/d (männlich, weiblich, divers) ist auf einem Tablet zu sehen. Im Vordergrund liegen eine Tageszeitung und ein Stift.

Eine Stellenanzeige mit den Abkürzungen m/w/d (männlich, weiblich, divers) ist auf einem Tablet zu sehen. Im Vordergrund liegen eine Tageszeitung und ein Stift. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags deutlich einfacher werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz beerben. Das macht die Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen deutlich einfacher.

Die Ampel-Koalition hat sich über noch offene Fragen für die geplante vereinfachte Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen verständigt.

„Wir begrüßen als SPD-Fraktion ausdrücklich, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz jetzt endlich vorangeht“, sagte der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jan Plobner, am Samstag (25. März 2023) der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Einigung berichtet.

Regierung einigt sich auf einfachere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen

Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.

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Die nun erzielte Einigung ermögliche es, dass „der Entwurf nach monatelangen Debatten endlich ins Parlament kommt“, sagte Plobner. „Menschenunwürdige Verfahren bei der Änderung eines einfachen Geschlechtseintrages müssen und werden bald der Vergangenheit angehören.“

Die Einigung zwischen dem Bundesfamilien- und dem Bundesjustizministerium sieht dem Bericht zufolge unter anderem vor, dass eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können soll. Bei Jugendlichen ab 14 und einem Konflikt mit den Eltern soll demnach ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Vorgesehen ist der „SZ“ zufolge auch eine Bedenkzeit. Erst drei Monate nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags soll laut dem Bericht frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Zudem wurde demnach zusätzlich ein Passus zur Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen eingefügt. Dort soll unabhängig vom Geschlechtseintrag im Pass wie bisher das Hausrecht gelten.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das gut 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll. (afp)