Unerwartet war ein im Vorfeld groß angekündigter Gast in der vergangenen Ausgabe der WDR-Talkshow „Kölner Treff“ doch nicht mit dabei – der Schauspieler muss demnächst ins Gefängnis.
Beim „Kölner Treff“TV-Star sagte kurzfristig ab – er muss monatelange Haftstrafe antreten

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Schauspieler Hans Sigl (hier bei der Aufzeichnung der ARD-Show „Verstehen Sie Spaß?) sprang als Moderator der WDR-Talkshow „Kölner Treff“ ein. Einer seiner Gäste der Premieren-Sendung musste allerdings kurzfristig absagen.
Dieses Format ist ein echter TV-Dauerbrenner: Seit 2006 flimmert die WDR-Talkshow „Kölner Treff“ bereits über die Fernseh-Bildschirme. Bei der Ausgabe am 19. Januar 2024 mussten die Fans jedoch auf ein beliebtes Gesicht verzichten.
Da Moderator Micky Beisenherz (46) sich aktuell eine drei Wochen lange Pause vom „Kölner Treff“ gönnt, wurde er vertreten.
Star fehlte überraschend beim „Kölner Treff“ – er muss demnächst in Haft
Und von niemand Geringerem als „Bergdoktor“-Star Hans Sigl (54), der als Co-Moderator an der Seite von Susan Link (47) durch die Sendung führte.
Als Gäste wurden im Vorfeld unter anderem die scheidende Tagesschau-Sprecherin Judith Rakers (48), Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff (81) – und Schauspiel-Star Kida Khodr Ramadan (47) angekündigt. Doch Letzterer hat seine Teilnahme an der Talkshow nun kurzfristig abgesagt, wie aus einer Pressemitteilung des WDR hervorgeht.
Kida Khodr Ramadan sorgt derzeit aus eher unschönen Gründen für Schlagzeilen. Der „4 Blocks“-Star muss nämlich demnächst ins Gefängnis: „Aufnahmeersuchen und Ladung sind auf den Weg gebracht“, so ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstag (18. Januar) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Kida Khodr Ramadan habe damit ab Zustellung zwei Wochen Zeit, sich zum Haftantritt zu stellen.
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Wegen vielfachen Autofahrens ohne Führerschein war der Schauspieler im Februar 2022 von einem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.
Die Strafe war zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden und Kida Kodhr Ramadan sollte innerhalb einer bestimmten Frist 20.000 Euro an wohltätige Einrichtungen zahlen.
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Diese Summe sei laut Gericht jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht vollständig gezahlt worden, weshalb die Bewährung widerrufen wurde. Gegen die Aufhebung der Bewährung hatte der Schauspieler geklagt und nach einem langen Verfahren schließlich verloren.
Seine Beschwerden blieben sowohl vor dem Landgericht Berlin als auch dem Kammergericht als letzter Instanz erfolglos. Damit waren alle Rechtsmittel erschöpft.
Ob es einen Zusammenhang zwischen der Haftstrafe – die Kida Khodr Ramadan nun schon sehr bald antreten muss – und der „Kölner Treff“-Absage gibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. (dpa/tab)