#instacopsSo sexy zeigen sich deutsche Polizisten auf Instagram – dürfen die das?
Köln – Schmollmund, High Heels und hübsche Kleider, davon ist das Instagramprofil von Mehtap Öger geprägt. In der Biografie ihres Accounts verrät sie mit einem Polizei-Emoji gleichzeitig, was sie beruflich macht. Neben ihren Outfit-Bildern teilt die junge Frau auf dem sozialen Netzwerk auch Selfies in Uniform. Sie arbeitet bei der Berliner Polizei.
Den Alltag der jungen Polizisten verfolgen über 29.000 Menschen auf Instagram. In ihrem Profil schreibt Mehtap Öger „#shecandoboth“. Vermutlich meint sie damit, dass sie als attraktive Frau posieren kann und gleichzeitig als Polizisten arbeiten.
Doch passt es zusammen, dass Polizeibeamte sich auf Instagram inszenieren? Adrienne Koleszár beispielsweise hatte sich 2018 nach eigenen Aussagen ein halbes Jahr vom Polizeidienst freistellen lassen, um zu reisen und als Influencerin zu arbeiten.
Seit Anfang 2019 ist sie zurück im Polizeidienst – auf ihrem Account hat sie seither keine neuen Bilder in Uniform hochgeladen. Ihr Arbeitgeber soll sie vor die Wahl gestellt haben, entweder weiter als Polizistin zu arbeiten oder weiter auf Instagram aktiv zu sein. Diese Gerüchte hat Koleszár allerdings dementiert.
Wie und ob sich Polizisten in sozialen Netzwerken inszenieren können, prüft derzeit die Berliner Polizei. Die Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat die Interne Revision mit einer Sonderprüfung beauftragt. Dort werden die Tätigkeiten von Polizeibeamten als „Social Media Influencer“ geprüft. Die Polizei Berlin wolle den Mitarbeitern dadurch „verlässliche Leitplanken zur Nutzung von sozialen Netzwerken bieten“, sagt ein Sprecher der Berliner Polizei.
Alles nur für Likes?: Warum viele Menschen ihre Probleme auf Social Media teilen (weiterlesen)
Unter dem Hashtag „#instacops“ zeigen sich Polizisten weltweit auf Instagram. Mehtap Öger und Adrienne Koleszár sind nicht die einzigen deutschen Polizistinnen, die sich im Netz präsentieren. Auch andere Kolleginnen und Kollegen zeigen Fotos von sich – im Streifenwagen, auf dem Weg zum Dienst in der Bahn oder ganz ohne Uniform im Urlaub, beim Sport oder mit Freunden.
Was Polizisten in sozialen Medien teilen können oder nicht, hängt mit ihrem Beruf als Staatsdiener zusammen. „Ob offline oder online – Polizisten müssen sich an Beamtenpflichten halten“, erklärt Jörg Radek. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Bei Meinungsäußerungen müssen Beamte zum Beispiel auf Mäßigung achten und auch die parteipolitische Neutralität müssen sie einhalten.
Wenn sich Polizisten auf ihren Instagramaccounts in Uniform zeigen, „haben sie durch ihren Beruf als Staatsdiener besondere Pflichten“. Sie dürfen nicht vergessen, dass sie „Uniformträger sind und sollten in ihren Posts die Grenzen des guten Geschmacks wahren“, sagt Radek.
Lade ein junger Polizist ein Foto von seiner Vereidigung in Uniform auf sein Instagram-Profil hoch, „sei dagegen nichts einzuwenden“. Er zeige nur, dass er stolz ist als Polizist zu arbeiten. Radek sieht es deshalb positiv, dass Polizisten ihren Beruf auf Instagram zeigen.
Netz empört: Inszenierte eine Influencerin einen Motorradunfall, um Werbung zu machen? (weiterlesen)
Auch die Bundespolizei „begrüßt die Präsenz einzelner Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung“. Die Berliner Polizei sieht es positiv, wenn Beamte soziale Netzwerke „verantwortungsvoll nutzen“.Für die Beamten der Bundespolizei gibt es eine „Social Media Guidline“. Dort werden die Polizisten über „die Möglichkeiten, aber auch auf die Risiken der Sozialen Netzwerke hingewiesen“, teilt die Bundespolizei auf unsere Anfrage mit.
Wichtig sei: „Die Nutzung der sozialen Netzwerke sollte keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass man sich ausschließlich als Privatperson darstellt und äußert. Die Nutzung sozialer Medien muss im Einklang mit der Dienstwahrnehmung stehen und im Zweifelsfall immer hinter dieser zurücktreten.“ Die Berliner Polizei ergänzt: „Einsatz- und ermittlungstaktische Inhalte sowie dienstinterne Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden.“(rha)