Mitten in SommerferienStreik am Flughafen Palma de Mallorca: Diese Rechte haben Reisende jetzt

Fluggäste geben im Abflugbereich des Flughafens von Palma de Mallorca am Eurowings-Schalter ihre Koffer ab (Archivfoto): Auf der Urlaubsinsel droht ein zweiwöchiger Streik.

Fluggäste geben im Abflugbereich des Flughafens von Palma de Mallorca am Eurowings-Schalter ihre Koffer ab (Archivfoto): Auf der Urlaubsinsel droht ein zweiwöchiger Streik.

Das könnte für einigen Frust bei Urlauberinnen und Urlaubern sorgen: Aktuell sieht es ganz danach aus, als würden Reisende ab 1. Juli mit Verspätungen und Ausfällen rechnen müssen. Eine Expertin erklärt, was sie jetzt wissen müssen.

von Martin Gätke  (mg)

Sechs Tage – so lange soll der Streik dauern. Diese Zeit haben Angestellte der Firma Wings Handling, die auf dem Flughafen von Palma Vorfelddienste für Eurowings ausführt, anberaumt. Neben dem 1. Juli wollen sie auch am 5., 7., 10., 12. und 13. Juli die Arbeit niederlegen.

Aktuell sieht es ganz danach aus, als würde es tatsächlich zu Verspätungen und Ausfällen kommen: Nach Angaben der Arbeitnehmervertreter von Wings Handling sieht es wohl derzeit eher nicht danach aus, als könnten sich die Parteien einigen, berichtet „Mallorca Zeitung“.

Streik auf Mallorca: Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung

Doch Passagierinnen und Passagiere müssen den Streik nicht tatenlos hinnehmen – sie haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wie eine Expertin nun erklärt. Sie sagt, was Reisende wissen müssen, die von den Arbeitsniederlegungen betroffen sind.

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Nina Staub, Fluggastrechtsexpertin bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, erklärt, welche Rechte Reisende haben. Auch wenn die Streiktermine für einiges Chaos bei Fluggästen sorgen werden: „Die guten Nachrichten: Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro“, so Staub.

Die Höhe der Entschädigungszahlung werde durch die Länge der Flugstrecke berechnet. „Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.“

„Eurowings muss sich um einen Alternativflug kümmern“

Die Organisation habe vor drei Jahren in einem Rechtsstreit den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass Fluggesellschaften sowohl für angekündigte als auch für unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entschädigen müssen. Staub: „Da in diesem Fall das Personal von Wings Handling Palma streikt, das die Bodendienste für Eurowings erbringt, liegt der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Demnach sind betroffene Passagiere entschädigungsberechtigt.“

Nicht nur das: Eurowings müsse sich zudem auch um einen Alternativflug kümmern, so die Expertin. Oder die Airline muss den Flugpreis vollständig erstatten. „In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.“ Wichtig: Umbuchungen nicht ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab Verspätung von mehr als fünf Stunden: Erstattung des vollen Ticketpreises

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, so Staub. „Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen.“ Zudem müssten zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden.

Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Die Expertin rät, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Staub: „Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.“