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Dicke GeldstrafeAirline muss für verlorenes Gepäck von Flugreisenden aufkommen

Ein vier Jahre altes Versäumnis fällt der spanischen Fluggesellschaft Vueling jetzt auf die Füße. Für einen erneuten Verstoß gegen Verbraucherschutz-Richtlinien wird nun eine ordentliche Stange Geld fällig.

von Frederik Steinhage  (ste)

Die spanische Fluglinie Vueling muss für verlorenes Gepäck von vier Flugreisenden aufkommen. Der Grundstein für die Verurteilung des Unternehmens wurde bereits 2020 gelegt, als sich die vier Betroffenen über verspätetes beziehungsweise verlorenes Gepäck beschwerten.

Die vier Flugreisenden mussten damals über mehrere Tage auf ihr Gepäck warten und in der Zwischenzeit aus eigener Tasche Ersatzprodukte finanzieren. Zwei der betroffenen Gepäckstücke kamen erst dann am Zielort an, als die Gruppe bereits weiter nach Italien gereist war. Bereits vor wenigen Monaten fiel Vueling mit einem skurrilen Vorfall auf, bei dem eine Gästin zurückgelassen wurde. Vier Jahre später, kriegt die Mallorca-Fluglinie nun doch noch Konsequenzen für das verlorene Gepräck zu spüren.

Oberstes Gericht der Balearen verurteilt Vueling zu fünfstelliger Geldstrafe

Vueling selbst wies die Beschwerden der Betroffenen 2020 ab und begründete diese Entscheidung mit fehlenden Ausweisdokumenten der Beschwerdesteller und sah keinen Anlass für Entschädigungszahlungen. Die lokale Regierung der Balearen verhängt jetzt eine Strafe von 70.000 Euro, die nun auch von oberstem Gericht bestätigt wurde.

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Das „Mallorca Magazin“ berichtete, dass die Strafe höher ausfiel, da das Unternehmen bereits in der Vergangenheit mit Verbraucherschutz-Verstößen aufgefallen sei. „Untätigkeit oder das Ausbleiben einer Antwort ist der zentrale Grund, der die Sanktionierung in Verbraucherschutzfragen rechtfertigt“, wird im abschließenden Urteil betont.

Weiter wird im Urteil ausgearbeitet, dass die Begründung „fehlende Ausweisdokumente“ nicht haltbar sei. „Die Fluggesellschaft verfügte über alle notwendigen Unterlagen, um auf die Beschwerden der Passagiere zu reagieren und den entstandenen Aufwand teilweise zu erstatten. Doch sie blieb inaktiv“, begründet das Gericht seine Ansicht.

Ursprünglich sah die lokale Regierung der Balearen eine Geldstrafe in Höhe von 96.000 Euro vor, die vom Gericht auf 70.000 Euro gesenkt wurde, da keine ausreichende Begründung für die Höchststrafe vorlag.