Palma de MallorcaNeue Verordnung tritt schon bald in Kraft – das ändert sich für Einheimische und Touris

Die Kathedrale in Palma auf Mallorca.

Eine neue Verordnung, welche die Altstadt von Palma de Mallorca betrifft, nimmt konkrete Formen an (Symbolfoto der Kathedrale von Palma, fotografiert im Mai 2024).

Ab kommendem Jahr tritt eine neue Verordnung in der Altstadt von Palma de Mallorca ein.

In Palma auf Mallorca könnte es bald Ernst werden: Schon seit langem wird für die Altstadt von Palma eine wichtige Verordnung angestrebt. Nachdem jahrelang daran gefeilt wurde, liegt diese nun öffentlich vor. Bis zum 28. Juni 2024 haben Bürgerinnen und Bürger noch Zeit, Einwände dagegen vorzutragen.

Konkret geht es um die Verordnung über den verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Altstadtrings „Avenidas“. Die Stadt plant dort die Einrichtung einer sogenannten „zona de bajas emisiones“ (Zu Deutsch: „emissionsarme Zone“), die in Deutschland umgangssprachlich auch als „Umweltzone“ bekannt ist.

Palma de Mallorca: Planung der Einrichtung einer Umweltzone

Innerhalb dieser Zone sollen 16 Kameras bereits ab Anfang nächsten Jahres die Kennzeichen der Autos überprüfen, die hineinfahren. Autos mit einer A-Plakette dürfen die Zone dann nicht mehr befahren. Laut Plan soll die neue Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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Wie das „Mallorca Magazin“ berichtet, sollen neben der Kontrolle durch die Kameras auch Warnschilder und Hinweistafeln Autofahrerinnen und -fahrer auf die Umweltzone aufmerksam machen.

Einfahrtskontrollen werden dann in folgenden Straßen vorgenommen: Berenguer de Tornamira, Jaume III, Jaume de Santacília, Joaquín Botia, Vía Roma, Jeroni Antich, Pere Dezcallar i Net, Francesc de Borja Moll, Sant Miquel, Caputxins, Llorenç Vicens, Bartomeu Ferrà, Sindicat, Francesc Cantarellas, Jaume Lluís Garau und an der Plaça de la Porta des Camp.

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Für Anwohnerinnen und Anwohner, die innerhalb der Zone wohnen, soll es jedoch einige Ausnahmen geben: Sie dürfen weiterhin ohne Beschränkung einfahren. Auch Personen mit Mobilitätseinschränkungen und entsprechendem Nachweis dürfen weiterhin passieren. Für Menschen, die innerhalb der Umweltzone eine Einrichtung des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser oder Arztpraxen erreichen müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen.

Die neue Verordnung soll nach der Erlassung Anfang 2025 Stück für Stück ausgeweitet werden: Ab 2027 sollen dann auch Fahrzeugen mit B-Plakette die Einfahrt untersagt werden, ab 2030 wird die Einfahrt in die Altstadt nur noch für E-Autos erlaubt sein.