DHL-PaketeDrastische Änderungen – und der Versand in ein Land wird erheblich teurer

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Pakete und Päckchen werden in einem DHL-Paketzentrum sortiert. Das Foto wurde im Dezember 2020 aufgenommen.

Köln – Mit Beginn des Jahres ändert sich auch beim Anbieter der Deutschen Post DHL einiges. Was Kunden jetzt wissen müssen.

Kleine Güter bis zu einem Gewicht von zwei Kilo können nach wie vor über DHL als Päckchen verschickt werden. Die Änderung: Eine Frankierung mit Briefmarken ist bei Päckchen nicht mehr  zulässig. 

DHL: Beim Päckchenversand keine Briefmarken mehr erlaubt

Stattdessen sollen Kunden nun für die Absender- und Empfängerangaben die von DHL zur Verfügung gestellten Versandscheine/Label verwenden.

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Die Versandscheine gibt es in der Filiale – sie können aber auch Online oder mit der DHL-App gekauft und ausgedruckt werden.

  1. Päckchen der Größe S
  2. Päckchen der Größe M

Wichtiger Hinweis: Wer bereits mehrere Briefmarken für Päckchen-Sendungen gekauft hat, kann sie auch weiterhin nutzen. Allerdings gibt es eine Frist.

„Bereits gekaufte Briefmarken mit den Portowerten 3,79 Euro oder 4,50 Euro können für Päckchen noch bis zum 30. Juni 2021 verwendet werden“, teilt das Unternehmen mit.

Brexit und die Folgen für den DHL-Versand

Eine weitere große DHL-Änderung betrifft den Päckchen- und Paket-Verkehr mit Großbritannien nach dem Brexit – dem Austritt aus der EU. Wer privat ein Paket auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, sollte einiges beachten.

Seit Jahresbeginn gelten neue Preise.

  1. Bei DHL kostet der

Und: Wo früher das Päckchen einfach so losgeschickt werden konnte, muss jetzt je nach Versand eine Zollerklärung oder Handelsrechnung beigefügt werden. Auf diese gehören etwa Beschreibung und der Wert der zu versendenden Ware. Eine Anleitung, wie die Zollerklärung ausgefüllt werden soll, findet sich auf der Webseite des Anbieters Deutsche Post DHL.

Pakete nach Großbritannien: Zollinhaltserklärung muss ausgefüllt werden

Erfolgt die Frankierung online, können die Daten für die Zollinhaltserklärung je nach Anbieter in einer Erfassungsmaske eingegeben und ausgedruckt werden. Ob online oder im Laden: in jedem Fall muss die ausgefüllte Inhaltserklärung in einer durchsichtigen Versandtasche außen auf der Anschriftenseite des Päckchens aufgebracht werden.

Aber auch Pakete und Päckchen aus Großbritannien nach Deutschland sind mit dem Jahreswechsel zollpflichtig geworden. „Die Einfuhr von Waren aus Großbritannien wird beim Zoll nun genauso gehandhabt, wie aus anderen Ländern außerhalb der EU“, erklärt dazu André Lenz, Stellvertretender Pressesprecher der Generalzolldirektion in Bonn.

Ware aus Großbritannien: Einfuhrabgaben je nach Art und Wert der Ware

Ob dabei Zölle oder Steuern anfallen, hänge von der Art und dem Wert der Ware ab. So bleibt das als Geschenk verschickte Paket von der Tante aus England Abgabe-frei – solange es nicht einen Wert von 45 Euro übersteigt. Auch kleinere Online-Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro können generell ohne Abgaben eingeführt werden.

Wird dieser Wert überstiegen, kommen Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und gegebenenfalls eine Zollgebühr hinzu. Genauere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Zolls. Wer also eben mal ein Paar Designerschuhe oder ein elektronisches Gerät aus dem Vereinigtem Königreich bestellt, sollte mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

DHL-Versandlaufzeiten kann sich verlängern

Aufgrund der Umstellung können sich zudem die Versandlaufzeiten verlängern. Der Experte vom Zoll rät: „Wichtig für eine schnelle Zustellung ist, dass die erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Zollabfertigung vorliegen und plausibel sind.“ Seien die Angaben fehlerhaft oder unvollständig, könne es zu Verzögerungen kommen.

Was sich 2021 noch alles ändert – E-Zigaretten, Baby-TV, „Gelber Schein“ – das müssen Sie wissen. (mt/dpa)