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„Stimmt so!“Deshalb solltest du diesen Satz an der Supermarktkasse besser nicht sagen

Eine Kassiererin nimmt Wechselgeld aus der Kasse eines Supermarktes.

Viele Kundinnen und Kunden meinen es gut und verzichten an der Supermarktkasse auf das Rückgeld (Symbolfoto von August 2023).

„Stimmt so!“ Einige Kundinnen und Kunden werden ihr Kleingeld gerne an den Supermarktkassen los. Doch wem steht das „Trinkgeld“ am Ende zu?

von Eva Gneisinger  (eg)

An der Supermarktkasse ein-, zwei- und fünf-Centstücke zurückbekommen – das nervt viele Kundinnen und Kunden. Viele runde daher den Betrag an der Kasse auf und „spenden“ die Differenz an die Kassiererinnen oder Kassierer.

Doch kommt das „Trinkgeld“ wirklich den Mitarbeitenden an den Kassen zugute?

Restgeld spenden: Wer bekommt das Trinkgeld an der Supermarktkasse?

Grundsätzlich ist in der Arbeitsvereinbarung festgehalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Kasse arbeiten, für eine korrekte Kassenführung verantwortlich sind.

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In der sogenannten Mankovereinbarung, einem Zusatz in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist zudem genau dokumentiert, wie mit Überbeständen in der Kasse umzugehen ist.

Bei einem positiven Fehlbetrag, also zu viel Geld in der Kasse, darf der Betrag nicht behalten werden, sondern muss dem Arbeitgeber, sprich dem Unternehmen, ausgehändigt werden. Der Überbetrag wird dann in der Buchhaltung unter „Sonstige Erträge, unregelmäßig“ verbucht.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Drogeriemärkten dürfen das Geld nicht behalten und müssen dieses an das Unternehmen abgeben, wie „T-Online“ weiß.

Wenn es zu einer negativen Differenz kommt, so wird der fehlende Betrag in aller Regel von dem Mankoentgeld abgezogen, welches Kassiererinnen und Kassierer zusätzlich zu ihrem Lohn bekommen.

Die restlichen Cent spenden, um dem Mitarbeitenden etwas Gutes tun zu wollen, macht also wenig Sinn – das Geld kommt nie bei ihnen an.

Zu viel gezahltes Geld legen die Mitarbeitenden zudem immer direkt in die Kasse. Laut Gesetz dürfen Angestellte bei ihrer Tätigkeit an der Kasse nämlich kein eigenes Geld bei sich tragen oder es neben die Kasse legen. Damit soll der Vorwurf der falschen Kassenführung, das heißt das Entnehmen oder auch Hinzufügen von Geld in die Kasse, ausgeräumt werden.

Auch kleine Aufmerksamkeiten und Geschenke wie Schokolade oder ähnliches dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht annehmen. Grund dafür ist der Vorwurf der Bestechlichkeit, der dann im Raum stehen könnte.