Ein Aushang in einer Edeka-Filiale sorgt für ordentlich Diskussion im Netz. Denn während einige über den Hinweis schmunzeln können, sehen andere dahinter ein großes Problem.
„Bis dahin empfehlen wir Saft“Aushang in Edeka-Filiale sorgt für Diskussion – das Thema ist ernst
Immer wieder dürfen Kundinnen und Kunden über Aushänge in Supermärkten oder Discountern schmunzeln. Manchmal regen diese auch zu Diskussionen an, wie nun ein Plakat in einer Edeka-Filiale zeigte.
Gepostet wurde ein Foto des Plakats auf der Plattform Instagram, wo es mittlerweile über 180-mal kommentiert wurde.
Edeka: Aushang über Energy-Drinks sorgt für Wirbel
Vor dem Regal mit den Energy-Drinks macht ein Plakat darauf aufmerksam, welche Verkaufsregelung für die beliebten Aufputschgetränke gelten: „Energy-Drinks gibt es bei uns erst ab 16 Jahren. Bis dahin empfehlen wir Saft.“
Da der Verkauf von Energy-Drinks ein ohnehin umstrittenes Thema ist, finden auch nicht alle Kundinnen und Kunden die lustig gemeinte Ansage amüsant.
Hier siehst du den Instagram-Beitrag zu dem Aushang in der Edeka-Filiale:
Einige Nutzerinnen und Nutzer pflichten der Supermarkt-Filiale bei und sehen den Konsum von Energy-Drinks bei Kindern und Jugendlichen kritisch: „Die Idee finde ich gut! Das sollte in jedem Markt hängen“, schreibt ein User.
Eine andere Nutzerin schreibt: „Es ist auch mit 16 noch zu früh, eigentlich sollte das generell verboten werden. Ich kann auch nicht verstehen, warum alle das trinken.“
Andere User kritisiert den Aushang scharf: „Seit wann gibt es jetzt ein Mindestalter für Energy-Drinks? Muss ein ‚Hausrecht‘ sein.“ Ein anderer kann die Aufregung um die Aufputschgetränke nicht verstehen: „Das ergibt keinen Sinn. Energie-Drinks sind harmlos.“
Doch das stimmt nicht unbedingt. Aufgrund ihres hohen Koffeingehalts können Energy-Drinks bei Kindern gesundheitsschädigend sein und in hohen Mengen Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen auslösen. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale ein Verbot von Energy-Drinks für Jugendliche unter 18 Jahren.