Ärger mit Paketen und Päckchen?Hier geht es direkt zur Beschwerdestelle

Ein Mitarbeiter des Paketdienstleisters DHL der Deutschen Post trägt ein Paket zum Kunden.

Für Beschwerden rund um die Post- und Paketdienstleister, hier ein DHL-Mitarbeiter im Jahr 2008, stellen die Verbraucherzentralen nun ein hilfreiches Portal vor: das „Post-Ärger-Tool“.

Da platzt vielen die Hutschnur... Wer kennt es nicht? Verschollene Pakete, beschädigte Inhalte – der Ärger mit Post- und Paketdiensten ist allgegenwärtig. Doch dafür gibt es nun schnelle Hilfe. Hier geht es direkt zum Beschwerde-Formular.

von Dorothea Köhler  (dok)

Beschwerden über Post- und Paketdienste sorgen bekanntlich für ordentlich Gesprächsstoff. Ab sofort bieten die Verbraucherzentralen über ein frisch gelaunchtes Online-Angebot Hilfe für alle Geplagten an. Das verkündeten die Verbraucherschützer nun ganz offiziell.

Das „Post-Ärger-Tool“ auf der Homepage der Verbraucherzentralen unterstützt demnach bei Beschwerden rund um Briefe, Pakete oder Serviceleistungen der Zustelldienste. Und insbesondere rund um Weihnachten gibt es viele Menschen, die schlichtweg sauer sind, weil es mit der Zustellung der ersehnten Waren einfach nicht reibungslos klappen will...

Post und Paketdienste: Beschwerde einfach online einreichen

Doch was genau bietet nun das Beschwere-Tool, dass es inzwischen online gibt? Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. Doch welche Probleme werden behandelt? Hier folgt eine kleine Auswahl mit diversen Beispielen:

Alles zum Thema DHL

Hier kommst du direkt zum Beschwerde-Formular der Verbraucherzentrale - einfach klicken!

  1. Paketdienst oder Zusteller/Zustellerin hat nicht geklingelt
  2. Das Paket oder Päckchen muss in einer weit entfernten Filiale oder Packstation abgeholt werden
  3. Briefkästen in meiner Nähe werden nicht oder nur unregelmäßig geleert
  4. Paket oder Päckchen oder die Ware darin wurde beschädigt
  5. Brief wurde nicht in meinen Briefkasten eingeworfen, sondern im Hausflur abgelegt oder in einen falschen Briefkasten geworfen
  6. Die betreffende Postfiliale hat unangekündigt nicht geöffnet oder hat die Öffnungszeiten drastisch verkürzt.
  7. Es wurde keine Benachrichtigungskarte hinterlassen
  8. Ein Brief wurde mir nicht zugestellt, sondern wieder an den Absender zurückgeschickt

Vermutlich hat fast jeder von uns bereits einen der obigen Fälle am eigenen Leib erfahren müssen. Nun gibt es einen Handlungsspielraum, der die Möglichkeit der Beschwerde einfach zugänglich macht.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mithilfe des Tools zudem individuelle Schreiben erstellen lassen, um sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur zu wenden. So kann man sich schnell und unkompliziert melden - und findet die richtigen Worte dafür.

Die Netzagentur ist die Aufsichtsbehörde, sie sollte eingeschaltet werden, wenn Beschwerden nicht gelöst werden, anhalten oder immer wieder auftreten, wie die Verbraucherschützer rieten.

„Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste. Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr“, erklärte die Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Julia Gerhards. „Wir hoffen dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern.“ (afp/dok)