Neues UrteilFC könnte vertragslose Spieler holen und Fifa verklagen – das sagt Christian Keller

1. FC Köln gegen SSV Ulm: Christian Keller nach dem 2:0-Sieg.

Geschäftsführer Christian Keller (1. FC Köln) am 5. Oktober 2024 im Rhein-Energie-Stadion.

Nach dem 2:0-Sieg über Ulm sprach FC-Geschäftsführer Christian Keller über ein neues Urteil, das dem 1. FC Köln nach dem Fall Potocnik in die Karten spielen könnte.

Dieses Urteil könnte den Fußball revolutionieren wie einst das berühmte „Bosman-Urteil“. Der Europäische Gerichtshof hat am Freitag (4. Oktober 2024) nämlich entschieden, dass bestimmte Transferregeln der Fifa gegen europäisches Recht verstoßen. Das könnte auch direkte Auswirkungen auf den 1. FC Köln haben. Denn der Fall Diarra erinnert frappierend an die Causa Potocnik, die dem FC eine Transfersperre eingebrockt hat.

Nach dem Urteil könnte die Fifa die Registrierungssperre des FC aufheben. Köln könnte ab sofort vertragslose Profis verpflichten und Schadensersatzansprüche geltend machen.

1. FC Köln könnte gegen die Fifa klagen

Kölns Geschäftsführer Christian Keller (45) sagte am Samstag nach dem 2:0 gegen den SSV Ulm: „Man kann ohne Wenn und Aber festhalten: Die Rechtsgrundlage, auf der wir verurteilt worden sind, dieser Paragraph 17.4 des Transferreglements, der ist europarechtswidrig. Das war auch schon eines unserer zentralen Argumente im Cas-Verfahren.“

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Der FC hatte auch ein Gnadengesuch bei der Fifa gestellt, war aber gescheitert, „weil die Fifa es anders gesehen hat als wir, aber im Nachgang haben wir jetzt Recht bekommen“, so Keller. Und weiter: „Es ist ein schwacher Trost für uns, denn wir haben die Registrierungssperre jetzt fast abgesessen. Das ist natürlich schon bitter.“

Keller erläutert: „Nach der neuen Rechtsprechung hätte der Spieler seinen Vertrag kündigen können und wir hätten nicht belegen müssen, dass wir ihn nicht angestiftet haben. Diese Beweislastumkehr gilt nicht.“

Darum geht’s: Lassana Diarra (ehemals Real Madrid) unterschrieb im Jahr 2013 einen langfristigen Vertrag bei Lokomotive Moskau. Ein Jahr darauf löste er den Vertrag ohne triftigen Grund auf. Der Klub aus Russland verklagte den Spieler daraufhin auf zehn Millionen Euro Schadensersatz und einen neuen Klub fand er danach auch nicht, weil potenzielle interessierte Vereine wie RSC Charleroi aufgrund der Befürchtung einer Geldstrafe durch die Fifa einen Rückzieher machten.

Diarra klagte daraufhin auf Schadenersatz und bekam nun am EuGH recht. Das Fifa-Reglement, wonach der neue Klub bei vertragsbrüchigen Spielern eine Entschädigung zahlen muss, verstößt gegen geltendes Recht.

Doch was bedeutet das konkret für den FC, falls die Fifa die Transfersperre tatsächlich noch aufheben sollte? Köln könnte dann theoretisch sofort einen vertragslosen Spieler unter Vertrag nehmen und registrieren. Doch konkrete Pläne in diese Richtung gibt bei den Kölnern offenbar nicht.

„Die Registrierungssperre ist ja schon fast vorbei. Wir müssen uns überlegen, ob wir das beantragen. Weil praktisch bringt uns das nichts, wir werden jetzt keinen vertragslosen Spieler bis zum 31. Dezember unter Vertrag nehmen – was ja möglich wäre, wenn die Fifa jetzt die Strafe aufhebt“, so Keller.

Das Thema Schadensersatz nach den letzten beiden Transferperioden, als Köln nicht tätig werden durfte, könnte der FC dagegen womöglich angehen und gegen die Fifa klagen. Keller sagt: „Zum Thema Schadensersatz würde ich ungern allzu viel sagen. Aber es könnte schon sein, dass ein Schadensersatzanspruch besteht. Da überlegen wir uns mal, was wir machen.“