Auktion wegen Streit ausgesetztDAZN erfüllt DFL-Forderung – wie geht es im TV-Rechte-Poker weiter

Zwei DAZN-Mikrofone liegen auf einem Tisch.

DAZN hat im Streit im TV-Rechte-Poker eine Forderung der DFL erfüllt. (Foto: 21. April 2024)

Die Auktion der TV-Rechte von der DFL ist unterbrochen. Jetzt glaubt DAZN, ein Problem gelöst zu haben.

Im Streit um die Unterbrechung der TV-Rechte-Auktion hat Streaming-Dienst DAZN eine Forderung der Deutschen Fußball Liga (DFL) erfüllt.

„Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns nun vor“, sagte ein DAZN-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch (24. April 2024). Das Verfahren des Verkaufs der audiovisuellen Medienrechte der Fußball-Bundesliga war am Montag vor einer Woche schon nach dem ersten Tag gestoppt worden.

DAZN will sich Rechte-Paket B sichern

Die Liga hatte nach DAZN-Angaben überraschend eine Bankbürgschaft verlangt, was nach Ansicht des Unternehmens nicht innerhalb eines Tages möglich war. DFL und DAZN erhoben danach gegenseitige Vorwürfe in Briefen an die 36 Profivereine.

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DAZN hatte nach Informationen der dpa rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten. Das ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll wie von der DFL gefordert für rund 200 Millionen Euro gelten.

DAZN hatte nach Ansicht des Unternehmens im Wettbieten nicht den Zuschlag bekommen, trotz des „finanziell überlegenen Angebots“, wie es in dem Brief an die Vereine hieß. Sky erhielt dem Vernehmen nach den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern. „Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht,“ hieß es im Schreiben der Liga: „Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen.“

Der Internet-Sender hatte nach eigene Angaben zunächst – wie bei der bisher letzten Ausschreibung – „eine harte Patronatserklärung abgeben“. Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt, um für die Schulden eines Kunden einzustehen. Eine Patronatserklärung ist eine Zusage eines Dritten, für die Verbindlichkeiten einer Person oder Organisation einzustehen. (dpa)