Bierdusche sorgte für SpielabbruchDFB-Sportgericht mit harter Entscheidung im Abstiegskampf

Das Logo des FSV Zwickau auf dem Sitz des Trainers.

Das Spiel FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen vom 23. April 2023 wird nach dem Spielabbruch mit 2:0 für Essen gewertet. 

Das DFB-Sportgericht hat am Dienstag (2. Mai 2023) eine Entscheidung nach dem Spielabbruch bei der Partie zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen verkündet.

Es war die Szene des 33. Spieltags der 3. Liga! Vor zwei Wochen (23. April 2023) in der Partie zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen wurde Schiedsrichter Nicolas Winter (31) beim Gang in die Kabine von einem Zwickau-Anhänger mit Bier überschüttet. 

Daraufhin brach der Referee die Partie beim Stand von 1:1 ab. Das DFB-Sportgericht hat nun am Dienstag (2. Mai) verkündet, dass das Spiel mit 2:0 für die Gäste aus Essen gewertet wird. 

DFB-Sportgericht wertet Spielabbruch mit 2:0 für Essen

Das Ergebnis dieses Verfahrens war zwar zu erwarten, dennoch vergrößert es die Abstiegs-Sorgen des FSV Zwickau massiv. Die Sachsen stehen auf dem letzten Tabellenplatz der 3. Liga und brauchen im Kampf um den Klassenerhalt jeden Punkt. 

Alles zum Thema Fußball-Bundesliga

Dem Team von Trainer Ronny Thielemann (49) bleiben jetzt noch vier Spieltage, um den Rückstand auf das rettende Ufer aufzuholen. Bei den Essenern hingegen sorgt diese Entscheidung für Aufatmen.  

Für RWE sind die drei Punkte am grünen Tisch eine enorme Erleichterung, da nun der Abstand auf die Abstiegs-Plätze auf acht Punkte angestiegen ist. 

DFB: „Der Verein ist für seine Zuschauer verantwortlich“

Der Stellvertretende des DFB-Sportgerichts Georg Schierholz erläutert das Urteil gegenüber dem „Kicker“ so: „Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen.“

Nehmen Sie hier an der Umfrage zur aktuellen Schiedsrichter-Leistung in der Bundesliga teil:

Schierholz weiter: „Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich.“

Der Schiedsrichter hatte die Zuschauer in Zwickau mit einer Roten Karte und einem gegebenen Handelfmeter kurz vor der Halbzeit gegen sich aufgebracht. Am Eingang des Spieler-Tunnels kam es dann zum Eklat, der als Folge den Spielabbruch mit sich brachte. (buc)