Für Fortuna Düsseldorf war das bittere Scheitern in der Relegation ein schwerer Schlag. Doch nun gibt es für die Rot-Weißen weitere unerfreuliche Nachrichten.
DFB bestraft FortunaFünfstellige Summe: Klub wird für Pyro-Vergehen zur Kasse gebeten
Für einige Fußball-Fans gehört es zum Stadion-Erlebnis einfach dazu, für die Klubs ist es in der Regel jedoch schlichtweg ein großes Ärgernis: Seit jeher wird der Einsatz von Pyrotechnik auf den Rängen hitzig diskutiert.
Für Fortuna Düsseldorf haben die Zündeleien des eigenen Anhangs nun jedenfalls schmerzhafte Konsequenzen. Wie die Rot-Weißen bestätigten, wird ein fünfstelliger Betrag für diverse Pyro-Vergehen im Verlauf der Saison fällig.
Fortuna Düsseldorf: DFB verhängt Pyro-Strafen gegen Verein
Wie die Fortuna am Mittwoch (29. Mai 2024) bekannt gab, hat das Sportgericht des DFB den Klub zu einer Strafe in Höhe von 15.600 Euro verdonnert.
Hintergrund sind Zündeleien bei den Auswärtsspielen in Hannover (2:2 am 2. März) und Kaiserslautern (3:1 am 30. März). In beiden Zweitliga-Partien hatten die Fortuna-Fans mehrfach pyrotechnische Gegenstände auf den Rängen abgebrannt. Dafür wird der Klub nun zur Kasse gebeten.
Für die klamme Fortuna ist es freilich ein ärgerlicher Kosten-Posten. Brauchen die Rot-Weißen doch jeden Euro, um für die kommende Zweitliga-Saison erneut eine schlagkräftige Truppe zusammenstellen zu können.
Und: Dabei wird es nicht bleiben. Unter anderem hatten die Fortuna-Fans zuletzt auch beim Relegations-Rückspiel gegen den VfL Bochum (27. Mai) ausgiebig gezündelt. Mehrfach schaltete sich während der Partie Stadion-Sprecher Andre Scheidt (46) über die Arena-Lautsprecher ein, forderte den Heim-Anhang immer wieder dazu auf, das Abbrennen von Feuerwerk zu unterlassen. Letztlich vergebens. Am Ende dürfte auch das für die Fortuna noch ein teures Nachspiel haben.
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Zunächst müssen nun aber erst einmal die 15.600 Euro berappt werden. Da die Fortuna dem Urteil des DFB bereits zugestimmt hat, ist es damit rechtskräftig.
Bis zu 5.200 Euro der Strafe darf die Fortuna allerdings auch für „sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ einsetzen, wie es im offiziellen Vereins-Statement heißt. Entsprechende Schritte sind dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen. Ob eventuelle Maßnahmen etwas bringen, bleibt natürlich abzuwarten.