Wochenlang sorgten die Fans in der Bundesliga mit Protesten für Spielunterbrechungen. Nun hat der DFB-Kontrollausschuss das weitere Vorgehen mitgeteilt.
FC-Boss äußerte klare ForderungNach Investoren-Protesten: DFB kündigt Strafen für Vereine an
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und das DFB-Präsidium haben sich nach den Fanprotesten im Investorenstreit auf eine einheitliche Linie zur Sanktionierung der Spielverzögerungen in Bundesliga und 2. Bundesliga geeinigt.
Das Gremium werde „maßvolle und je nach Liga und Länge der Spielunterbrechungen abgestufte Geldstrafen beim DFB-Sportgericht beantragen“, hieß es in einer Mitteilung des DFB vom Mittwoch (20. März 2023). Die ersten Strafanträge an die Vereine sollen in den kommenden Tagen verschickt werden.
DFB-Boss Anton Nachreiner: „Werden mit Pauschalbeträgen arbeiten“
Gerade Kölns Sport-Chef Christian Keller (45) dürften diese Sanktionen aber überhaupt nicht schmecken. Dieser hatte nämlich Ende Februar noch Straffreiheit für alle Proteste in Zusammenhang mit dem Investoren-Einstieg gefordert.
„Wenn die DFB-Sportgerichtsbarkeit weitsichtig wäre, würde man nach der DFL-Entscheidung auch die potenziellen Strafgesuche einstellen und Ruhe einkehren lassen“, erklärte er in einem RND-Interview. Dieser Forderung kam der DFB aber nicht nach.
Wochenlang protestierten die Fans auf den Rängen mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL). Der Deal platzte schließlich - auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde.
„Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden, so wie wir es bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch getan haben“, sagte Anton Nachreiner als Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses.
An einem friedlichen Protest sei nichts auszusetzen. „Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen.“
Bundesligisten sollen nun - je nach Länge der Unterbrechung - zwischen 10.000 und 50.000 Euro Strafe zahlen. Bei der 2. Liga (5.000 bis 30.000 Euro) und der 3. Liga (2.500 bis 15.000) liegen die Summen niedriger.
Hatte das Werfen der Gegenstände keine Spielunterbrechung zur Folge, sollen pauschal Strafen in Höhe von 5.000 Euro (Bundesliga), 2.500 Euro (2. Bundesliga) und 1.250 (3. Liga) beantragt werden. (dpa)