Das DFB-Bundesgericht hat ein endgültiges Urteil hinsichtlich des Wechselfehlers des VfL Wolfsburg im DFB-Pokal bei Preußen Münster gefällt. Der Bundesligist scheidet aus, der Regionalligist steht in der zweiten Runde.
Wolfsburgs Pokal-Wechsel-Panne in MünsterDFB-Bundesgericht fällt endgültiges Urteil
Frankfurt. Nun ist die Entscheidung endgültig. Regionalligist Preußen Münster steht in der zweiten Runde des DFB-Pokals. Der VfL Wolfsburg ist trotz des 3:1-Siegs nach Verlängerung ausgeschieden. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag (26. August 2021) auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte am 16. August 2021 nach mündlicher Verhandlung dem Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des am 8. August 2021 mit 1:3 nach Verlängerung verlorenen DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg stattgegeben und die Erstrundenpartie mit 2:0 für den SC Preußen Münster gewonnen gewertet.
Gegen dieses Urteil hatte der VfL Einspruch eingelegt. Die Berufung wurde jedoch vom Bundesgericht zurückgewiesen. Wolfsburg ist endgültig raus aus dem Pokal. Richter Achim Späth sah keinen Grund, zu einem anderen Urteil als das Sportgericht zu kommen. Die Hauptschuld für den Wechsel-Fehler liege beim VfL und nicht beim 4. Offiziellen Tobias Fritsch (30), der den fatalen Wechsel nicht unterbunden hat.
DFB-Richter Späth: Wolfsburg handelte grob fahrlässig
Der VfL Wolfsburg hatte im Laufe des Spiels sechs statt der erlaubten fünf Auswechslungen vorgenommen. Streitpunkt war, wer die Schuld am Wechselfehler trägt. Das Sportgericht sah sie beim VfL, die Wolfsburger bei den Referees. Sie hätten den sechsten Wechsel verhindern müssen. Die Niedersachsen plädierten deshalb für ein Wiederholungsspiel.
Richter Achim Späth sagte zur Begründung: „Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen. Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat.“
VfL Wolfsburg bedauert Ausgang des Verfahrens
Der VfL Wolfsburg reagierte enttäuscht auf das Urteil. „Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben – trotz unseres eigenen Fehlers – gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten. Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League“, sagte VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher.
Bei den Adlerträgern war die Laune natürlich blendend. „Wir sind sehr froh, dass nach dem DFB-Sportgericht auch das DFB-Bundesgericht unserer Rechtsauffassung und Argumentationskette gefolgt ist und wir uns nun wieder voll und ganz auf unsere sportliche Entwicklung konzentrieren können. Außerdem freue ich mich natürlich besonders für die Mannschaft, unsere Fans und den gesamten Verein“, sagte Sportdirektor Peter Niemeyer.
Mark van Bommel stolz auf Saisonstart mit VfL Wolfsburg
Während der Pokal-Traum damit früh für den Werksklub ausgeträumt ist, läuft es in der Liga. Die Reaktion mit zwei Siegen zum Ligastart und der Tabellenführung passte. „Zwei Spiele, zwei Siege - das ist nicht selbstverständlich und wir sind die einzige Mannschaft, die das in der Bundesliga geschafft hat“, sagte Trainer Mark van Bommel: „Aber wir haben auch nur sechs Punkte und es fängt jetzt erst an.“
Die Preußen hingegen freuen sich neben dem perfekten Saisonstart mit drei Siegen in drei Spielen in der Regionalliga nun auf die Pokal-Auslosung der zweiten Runde am Sonntag (29. August 2021). Ab 18.30 Uhr winkt ein attraktiver Gegner und eine wertvolle Einnahme.