Sie forderten 15 Millionen EuroErpresser der Schumacher-Familie von Staatsanwaltschaft angeklagt

Michael Schumacher beim Abschiedsspiel von Ex-Nationalspieler Michael Ballack.

Für die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher, hier am 5. Juni 2013, müssen sich nun drei Männer vor Gericht verantworten.

Drei Männer müssen sich jetzt für die versuchte Erpressung der Familie von Michael Schumacher vor Gericht verantworten. Den Angeklagten drohen lange Haftstrafen.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat im Fall des Erpressungsversuchs gegen die Familie von Michael Schumacher (55) Anklage gegen drei Männer erhoben. Darüber informierte die Behörde am Mittwoch (25. September 2024).

Bei einem Angeklagten handelt es sich um einen früheren Sicherheitsmitarbeiter (53 Jahre alt/aus Wülfrath) der Familie, der laut Staatsanwaltschaft „Dateien unerlaubt auf Datenträger kopiert oder sich Datenträger mit illegalen Datensätzen verschafft haben“ soll.

Sicherheitsmitarbeiter verkaufte sensible Daten weiter

Diese Aufnahmen habe der Mann einem anderen 53-Jährigen aus Wuppertal verkauft, der wiederum die Schumacher-Familie erpresst haben soll.

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Dem Wuppertaler wird „eine versuchte Erpressung im besonders schweren Fall zur Last gelegt“, sein 30 Jahre alter Sohn habe ihn dabei unterstützt, ihm wird Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen.

Der 53-Jährige habe von der Familie 15 Millionen Euro gefordert. „Für den Fall einer Nichtzahlung soll er angedroht haben, dass die Daten im Darknet veröffentlicht werden würden“, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Auch der einstige Sicherheitsmitarbeiter muss sich wegen Beihilfe verantworten, überdies handle es sich um eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“.

Die Staatsanwaltschaft teilte überdies mit, dass dem Mann „für den Fall einer Verurteilung eine empfindliche Freiheitsstrafe“ drohe.

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Der ältere Wuppertaler könne im „Fall einer Verurteilung“ mit einer „Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren bestraft“ werden, „wobei die Strafe wegen der lediglich versuchten Tat gemildert werden kann“. Der Haftbefehl gegen den Sohn sei „gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden“. (sid)