Proteste erwartetAfD trifft sich an Aschermittwoch in Kölns Karnevals-Hochburg

Gürzenich von außen.

Im Gürzenich, hier ein Foto vom 10. Januar 2025, lädt die AfD an Aschermittwoch zur „konservativen Metropolenkonferenz“.

An Aschermittwoch trifft sich die AfD in Köln – ausgerechnet in der jecken Karnevalshochburg Gürzenich. Die Polizei bereitet sich auf einen Einsatz vor.

Die AfD trifft sich am Aschermittwoch im Kölner Gürzenich. Kommunalpolitikerinnen und -politiker aus Köln, Berlin, München und Hamburg kommen zur zweiten „konservativen Metropolenkonferenz“ zusammen. Die Polizei erwartet Proteste.

Die Veranstaltung wurde laut dem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits vor Monaten angemeldet.

AfD im Gürzenich: Polizei erwartet Proteste

Ralf Nüsser, Geschäftsführer der Koelncongress GmbH, die das Gürzenich betreibt, bestätigt, dass ein Raum gebucht worden sei. Eine etwaige Verweigerung für die zum Teil als rechtsextrem eingestufte Partei sei nicht möglich: „Die AfD ist eine nach demokratischen Grundsätzen gewählte Partei, und nach der gesetzlichen Maßgabe zur Gleichbehandlung politischer Parteien muss die Koelncongress GmbH ihr den angefragten Raum vermieten.“

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Auch bei bisherigen AfD-Veranstaltungen in Kölner Schulen fanden immer wieder Proteste statt. Dennoch mussten die Räume aufgrund der Gleichbehandlung zur Verfügung gestellt werden. Veranstalter der aktuellen Tagung ist die AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat. Laut Stephan Boyens, deren Vorsitzender, seien Parteimitglieder aus verschiedenen Ebenen eingeladen sind – die Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel seien jedoch nicht angekündigt.

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Der Karnevalszug zieht am Rosenmontag am Gürzenich vorbei. Nach den Aufräumarbeiten am darauffolgenden Dienstag treffen sich dann die AfD-Politikerinnen und -Politiker am Aschermittwoch „guten Stube des Kölner Karnevals“.

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Die Tagung der AfD-Politiker wird dabei nicht im großen Festsaal stattfinden. Stattdessen treffen sie sich in einem kleinen Raum im Erdgeschoss – dort ist normalerweise die Garderobe untergebracht. Ralf Nüsser erklärt, dass trotz möglicher Proteste die Regeln zur Gleichbehandlung aus dem Parteiengesetz gelten: „Da haben wir als Betreiber keine unterschiedliche Bewertung vorzunehmen.“

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte dazu entschieden, dass es „unmöglich“ sei, einer nicht verbotenen Partei die Nutzung öffentlicher Räume zu verwehren. Zu möglichen Gegenprotesten an Aschermittwoch vor dem Gürzenich gibt es bisher keine Informationen. (KI/red)