+++ PROGNOSE +++ Wetter in Köln Wochenende startet mit wichtiger Warnung – dann wird es plötzlich wieder richtig warm

+++ PROGNOSE +++ Wetter in Köln Wochenende startet mit wichtiger Warnung – dann wird es plötzlich wieder richtig warm

Mitarbeiter der DB-Sicherheit angeklagtProzess in Köln mit kuriosem Verlauf – Zeuge (24) völlig von der Rolle

Zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Gericht

Zwei Mitarbeiter (41, li. und 51, re.) der DB-Sicherheit mussten sich am 27. März 2024 vor Gericht verantworten.

Zwei Mitarbeiter (41, 51) der DB-Sicherheit mussten sich vor Gericht verantworten. Probleme gab es mit dem Opfer.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Sie werden bedroht, bespuckt, mit Flaschen beworfen: Der Job im Sicherheitsdienst ist kein Zuckerschlecken.

Weil ein Einsatz am Kölner Hauptbahnhof jedoch aus dem Ruder gelaufen sein soll, mussten sich am Mittwoch (27. März 2024) zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Gericht verantworten. Was keiner ahnte: Der Prozess sollte einen ungewöhnlichen Verlauf nehmen. Richter Christian Sommer: „Ich mache das ja auch nicht erst seit gestern, aber sowas habe ich noch nie erlebt.“

Vorfall in Köln: Zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Gericht

Den Angeklagten (41, 51) wurde gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Am 13. Dezember 2022 soll der Ältere einen aggressiven jungen Mann auf dem Bahnhofsvorplatz am Kopf gepackt, zu Boden geworfen und anschließend gemeinsam mit seinem mitangeklagten Kollegen mehrere Meter über den Boden geschleift haben.

Alles zum Thema Deutsche Bahn

Nachdem beide Angeklagten sich über ihre Anwälte zu den Vorwürfen geäußert hatten, wurde das Opfer in den Zeugenstand gerufen. Zwischen dem 24-Jährigen und Richter Sommer entspann sich daraufhin ein kurioser Dialog.

Zunächst wollte der Richter von dem Arbeitssuchenden wissen, ob er Erinnerungen an den Vorfall habe. Darauf der: „Nicht, dass ich wüsste.“ Der Richter: „Haben Sie mal Probleme im Hauptbahnhof mit Sicherheitsmitarbeitern gehabt?“ Antwort: „Ne.“

Prozess in Köln: Opfer kann sich kaum erinnern

Das sei doch schon etwas merkwürdig, erklärte der Richter dem Zeugen. Schließlich habe er eine Strafanzeige mit seinem Namen vorliegen. „Demnach sollen Sie Geschädigter einer Straftat geworden sein.“

Der 24-Jährige: „Weiß ich nichts von.“ Schließlich spielte man ihm den Beginn eines Videos der Überwachungskamera vor, auf dem das spätere Opfer auf einen Aschenbecher zu schlurft, um seine Zigarette auszudrücken. Der 24-Jährige beugte sich vor, verfolgte die Bilder – und schließlich kamen ihm zumindest Schuhe und Hose bekannt war. Solche hätte er auch, erklärte er.

Richter Sommer hakte nach: „Wenn ich Ihnen das so zeige: dämmert's da?“ Das Opfer: „Ne.“ Auch auf weitere Nachfrage erkannte sich der 24-Jährige auf dem Video nicht wirklich wieder. Selbst an die Szene am Aschenbecher, wo er zu Boden geworfen wird, konnte er sich nicht erinnern. „Schon so lange her“, gab er an.

Auftritt des Opfers sorgt bei allen für Kopfschütteln

Der Zeuge sei ja ein „Totalausfall“, bemerkte der Anwalt des 51-jährigen Angeklagten. Eigentlich habe sein Mandant dem 24-Jährigen ein Schmerzensgeld anbieten wollen, aber der könne sich ja an gar nichts erinnern.

Der Auftritt des Opfers sorgte bei allen für Kopfschütteln. Schließlich wurde zunächst das Verfahren gegen den 41-jährigen Angeklagten eingestellt.

Hier lesen: Untersuchung zeigt – einige Kölner Bahnhöfe in katastrophalem Zustand

Anschließend wurde das Verfahren gegen den älteren Mitangeklagten vorläufig gegen Zahlung von 750 Euro eingestellt. Der Mann, der auch bereits 20 Jahre auf einem Schlachthof gearbeitet hatte, hatte angegeben, dass das spätere Opfer eine Faust geballt habe: „Ich habe gesehen, der will mich hauen. Darum habe ich mich gewehrt.“ Auf dem Video war deutlich zu sehen, dass der 51-Jährige alleine den jungen Mann zu Boden warf. Eine Faust war nicht zu erkennen.

Der dreifache Familienvater war sehr erleichtert über den Ausgang des Prozesses. Der 51-Jährige hat bei der DB-Sicherheit (zuständig für Sicherheit und Ordnung in Objekten, Anlagen und Fahrzeugen der Deutschen Bahn), gerade erst die ersehnte Festanstellung bekommen. Die 750 Euro muss er, wie die Staatsanwältin vorschlug, an die Kölner Tafel zahlen.