Ob E-Scooter oder E-Roller: Wer sich solch ein Gefährt ausleiht, sollte auch die Regeln kennen und beherzigen.
Im Suff gegen BordsteinOb E-Scooter oder Leihroller: Fahrer beschäftigen Kölner Polizei
Köln. Zu zweit, besoffen oder auf dem Gehweg: So mancher Fahrer, der sich einen E-Scooter oder einen E-Roller leiht, kapiert nicht, was erlaubt ist und was nicht. Oder es ist ihm im Suff egal. Über die Folgen informiert nahezu täglich die Polizei, wie auch am Dienstag (31. August).
Demnach erlitten am Montag und in der Nacht zu Dienstag zwei E-Scooter-Fahrer (24, 27) bei Unfällen zum Teil schwere Verletzungen. Zwei Leihrollerfahrer wurden gestoppt, weil sie berauscht beziehungsweise betrunken unterwegs waren.
Unfall in Köln: E-Scooter-Fahrer (27) fährt betrunken gegen Bordstein
Dienstagmorgen gegen 4.30 Uhr fuhr ein 27-Jähriger mit einem E-Scooter auf der Frankfurter Straße gegen einen Bordstein. Der junge Mann, der 1,8 Promille intus hatte, stürzte und musste mit Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.
Montagnacht versuchte, ein Rollerfahrer (44) vor der Polizei zu flüchten. Beim Anblick der Beamten auf der Hauptstraße in Köln-Porz beschleunigte er seine Fahrt und bog in die Straße „Am Rheinbrauhaus“ ein. Dort wollte er zu Fuß weiter. Doch die Polizisten stoppten ihn. Der 44-Jährige war nicht nur betrunken (1,6 Promille), sondern er war auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Kölner Polizei: Fahrer von Leih-Roller (19) unter Koks und Cannabis
Montag gegen 16 Uhr fiel einer Streife auf der Siegburger Straße in Deutz ein Sozius (18) ohne Helm auf einem Leih-Roller auf. Die Polizei stoppte das Zweirad. Ein Drogentest beim Fahrer (19) des E-Rollers reagierte positiv auf Kokain und Cannabis. Anderthalb Stunden später fuhr ein E-Scooter-Fahrer (24) auf dem Konrad-Adenauer-Ufer über einen Fußgängerüberweg und wurde von einem Mercedes erfasst.
Die Kölner Polizei weist in dem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss rechtlich wie das Führen anderer Fahrzeuge, wie zum Beispiel Autos, zu bewerten ist. Im ersten Halbjahr 2021 fertigte sie nach ersten Erhebungen 32 Straf- und 67 Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund derartiger Fahrten mit E-Scootern. (iri)