Wirft Fragen aufKölner Polizei fahndet nach diesem Mann – aber warum erst so spät?

Ein Fahndungsfoto der Polizei

Mit diesem Foto sucht die Polizei Köln nach einem mutmaßlichen Trickdieb. Veröffentlicht wurde das Bild am 16. Januar 2025.

Die Kölner Polizei fahndet nach einem falschen Wasserwerker. Aber warum erst so spät? Die Tat ereignete sich im Sommer 2023.

Mit privaten Videoaufnahmen fahndet die Polizei Köln nach einem Mann, der sich im Juli 2023 einer 88-jährigen Kölnerin als Handwerker ausgegeben haben soll. Ein Komplize soll anschließend in die Wohnung der Seniorin in Longerich eingedrungen sein.

Nach aktuellem Ermittlungsstand der Polizei klingelte der mit dem Foto gesuchte Mann an der Wohnungstür der 88-Jährigen und gab vor, angeblich verunreinigtes Wasser in ihrem Keller überprüfen zu müssen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Wasserwerker-Trick“.

Fahndung nach falschem Wasserwerker in Köln

Während der Verdächtige die Frau in den Keller begleitete und gleichzeitig die Eingangstür offenstehen ließ, durchsuchte der Komplize die Wohnung der Seniorin nach Wertgegenständen. „Als diese jedoch misstrauisch wurde und in ihre Wohnung zurückkehren wollte, lief das Duo in unbekannte Richtung davon“, erklärt die Polizei.

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Was an dem Fall Fragen aufwirft: Die Polizei veröffentlichte das Fahndungsfoto und weitere Bilder am 16. Januar 2025. Warum erst so spät? Seit der Tat sind mehr als ein Jahr vergangen.

„Wann eine Veröffentlichung von Bildern Tatverdächtiger zulässig ist, ist in der Strafprozessordnung detailliert geregelt“, erklärt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Der Beschluss zur Veröffentlichung muss stets von einem Richter erteilt werden. Eine der wesentlichen Bedingungen dafür ist, dass die gesuchte Person dringend tatverdächtig sein muss und die Straftat von „erheblicher Bedeutung“ ist.

Ein Alltagsverbrechen wie ein einfacher Diebstahl fällt nicht in diese Kategorie, was zeigt, wie ernst die Rechtsprechung den Schutz der Persönlichkeitsrechte nimmt. Die Sorge ist, dass eine voreilige öffentliche Fahndung mit Fotos fatale Konsequenzen haben kann, insbesondere wenn sich herausstellt, dass die verdächtigte Person unschuldig ist und dennoch medial als Straftäter dargestellt wurde.

Darüber hinaus müssen Ermittlungsbehörden, bevor sie Anträge auf eine öffentliche Fahndung stellen, alternative Methoden zur Identifizierung ausschöpfen, da laut Bremer zunächst „andere Mittel, zum Beispiel Veröffentlichungen in internen Datensystemen oder Zeugenvernehmungen“ genutzt werden sollten.

Abgesehen von den genannten Kriterien stehen besonders schwerwiegende Straftaten in einer anderen Kategorie, wobei die Staatsanwaltschaft immer sorgfältig abwägt, ob die gesetzlichen Bedingungen für eine öffentliche Fahndung erfüllt sind.

Hinweise zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des Gesuchten nehmen die Ermittler und Ermittlerinnen des Kriminalkommissariats 25 telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen. (red/KI)