Das Betonplatten-Drama auf der A3, bei dem 2020 eine Autofahrerin (†66) aus Köln ihr Leben verlor: Jetzt geht der bereits begonnene Gerichtsprozess von vorne los.
Kölnerin (†66) starbProzess um Betonplatten-Drama lief schon: Jetzt beginnt er von vorne
Vor mehr als dreieinhalb Jahren ist auf der A3 eine Kölner Autofahrerin (†66) von einer Lärmschutzwand erschlagen worden. Am Dienstag (13. August 2024) hatte endlich der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen drei Angeklagte begonnen.
Doch jetzt heißt es: alles auf Anfang! Wie das Gericht am späten Montagnachmittag (19. August) bekannt gab, wird der Prozess komplett neu gestartet.
Kölnerin von Betonplatte erschlagen: Mammut-Prozess startet neu
Auslöser ist eine Schöffin, die im Vorfeld von der Vorsitzenden Richterin von ihren Pflichten entbunden worden war. Die als Grundschuldirektorin tätige Frau hatte Terminkollisionen bei den 26 Verhandlungstagen angezeigt, so die Kölnische Rundschau. Unter anderem müsse sie unbedingt bei der Einschulung teilnehmen.
Dass die Frau von ihren Schöffenpflichten deswegen entbunden wurde, wollte die Verteidigung eines Angeklagten nicht hinnehmen und hat einen sogenannten Besetzungseinwand geltend gemacht. Dem hat das Kölner Oberlandesgericht jetzt entsprochen. Heißt: Die Schöffin hätte nicht so einfach wegen beruflicher Pflichten abberufen werden können. Als Folge dieser Entscheidung muss die Hauptverhandlung von Neuem beginnen.
Die Kammer will am Dienstag (20. August) mit den Verfahrensbeteiligten neue Termine für den Mammut-Prozess abstimmen. Die beiden bereits stattgefundenen Prozesstage sind hinfällig.
Nach Betonplatten-Drama auf A3 bei Köln: Drei Beschuldigte vor Gericht
Einem Ingenieur (62) der Baufirma, die 2008 beim Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Kreuz Köln-Ost die Schallschutzmauer montierte, wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen vor. Zwei ehemaligen Mitarbeitern (beide 59) des Landesbetriebs Straßen.NRW wird fahrlässige Tötung zur Last gelegt.
Die Anklage gegen die drei Männer war bereits Ende März 2023 erhoben, aber erst rund ein Jahr später zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden. Grund dafür war, dass es sich nicht um eine Haftsache handelt, die vorrangig bearbeitet werden. In dem Fall sitzt aber keiner der drei Beschuldigten in U-Haft.
Zudem handele es sich um ein sehr umfangreiches Verfahren, wie Gerichtssprecher Hans Logemann Anfang April 2024 auf Nachfrage von EXPRESS.de erklärte. „Das macht eine vertiefte Einarbeitung der Kammer erforderlich“, so der Sprecher damals.
Die sechs Tonnen schwere Betonplatte hatte sich am 13. November 2020 aufgrund von Korrosion aus ihrer Verankerung gelöst und war ungebremst auf das Auto der Frau gestürzt. Die 66-jährige Anne M. starb noch am Unfallort.
Beschuldigter Ingenieur soll wichtiges Gutachten nicht weitergegeben haben
Ursächlich soll eine nicht dem Bauplan entsprechende Befestigung der Lärmschutzwand gewesen sein, wie ein Landgerichtssprecher erklärte. Für diese sei der 62-Jährige verantwortlich gewesen, so der Vorwurf.
Mit der unplanmäßigen Konstruktion sei versucht worden, ein Hindernis zu umgehen. Die Folge demnach: Der Korrosionsschutz war nicht ausreichend.
Straßen.NRW hatte ein Gutachten zum Nachweis der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion gefordert. Es soll im September 2008 zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es in beiden Punkten Probleme gibt. Der 62-Jährige soll das Gutachten laut Anklage jedoch nicht an den Landesbetrieb weitergeleitet haben.
In Unkenntnis des Gutachtens sei dann im November 2008 die Abnahme der Konstruktion erfolgt – allerdings unter Vorbehalt. Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit seien noch nachzuweisen. Der 62-Jährige sei jedoch auch danach untätig geblieben und habe das Gutachten Straßen.NRW nicht zukommen lassen.
Köln: Schwere Vorwürfe auch gegen Ex-Mitarbeiter von Straßen.NRW
Den beiden Mitarbeitern des Landesbetriebs wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das Gutachten nicht eingefordert zu haben – obwohl sie im Bilde darüber gewesen seien, dass die Abnahme der Konstruktion nur unter Vorbehalt erfolgt war.
Straßen.NRW wollte sich auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht zu dem Verfahren äußern. Ein Sprecher des Landesbetriebs teilte allerdings mit, dass die beiden 59-Jährigen nicht mehr für den Landesbetrieb arbeiten.
Als Nebenklägerinnen treten im Prozess vor der 20. Großen Strafkammer die Schwester und die hochbetagte Mutter des Opfers auf, wie ein Gerichtssprecher sagte. (iri, mit dpa)