Um den Jugendschutz im Vorfeld der Sessionseröffnung zu verbessern, führt die Stadt Testeinkäufe durch Minderjährige durch. In den meisten Kiosken wurde hochprozentiger Alkohol verkauft.
Alk-Testkäufe vor 11.11.Stichproben sind alarmierend – ein Kiosk fällt besonders auf
Vor dem Sessionsauftakt am 11.11. setzt die Stadt Köln einen starken Schwerpunkt auf den Jugendschutz. Erstmals überprüft deshalb das Ordnungsamt durch jugendliche Testkäufer, ob sich in Kiosken und Gewerbebetrieben an die Vorgaben des Jugendschutzes gehalten wird.
Seit Dienstag (5. November 2024) werden die Probeeinkäufe durchgeführt. Die bisherige Bilanz fällt alarmierend aus. Bei 50 Käufen wurden 39 Verstöße festgestellt. Zu 80 Prozent wurde hochprozentiger Alkohol an die Minderjährigen verkauft, die anderen Fälle betrafen die unerlaubte Abgabe von Tabak.
Stadt Köln: Bußgelder ab 200 Euro für Verstoß gegen den Jugendschutz
Der 17-jährige Harry (Name geändert) ist Auszubildender bei der Stadt Köln und einer von drei Testkäufern. Am Donnerstag ging er zu Demonstrationszwecken wieder auf Einkaufstour rund um das Zülpicher Viertel. Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer sowie Mitarbeitende des Sachgebietes für Gewerbeangelegenheiten begleiteten ihn.
Beim ersten Kiosk am Hohenstaufenring hielt der Verkäufer alle Regeln ein. Als Harry eine Dose Whiskey-Cola bezahlen wollte, lehnte der Mann hinter dem Tresen mit Verweis auf das Alter ab. Beim zweiten Kiosk, schräg gegenüber, war der junge Testkäufer hingegen erfolgreich. „Er hat mich sogar gefragt, wie alt ich bin“, sagte Harry zu EXPRESS.de. „Ich habe 17 gesagt. Dann wollte er meinen Ausweis sehen“. Trotzdem durfte der Jugendliche das Mixgetränk kaufen.
Im Anschluss an den Probekauf gingen die Amts-Verantwortlichen in das Geschäft und nahmen die Personalien auf. „Der Verkäufer war sehr ungehalten und uneinsichtig. Er meinte, Alkohol dürfe doch ab 16 Jahren verkauft werden“, sagte Sachgebietsleiter Malik Dine. „Er kündigte uns gegenüber auch an, dass er den Sachverhalt nicht einsieht. Diesen Kiosk werden wir definitiv weiter kontrollieren“.
Bei allen Geschäften, die sich nicht an den Jugendschutz gehalten haben, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. „Das Bußgeld fängt ab 200 Euro an, im Wiederholungsfall wird es höher und die Zwangsmaßnahmen können bis zur Schließung führen“, sagte Ordnungsamt-Chef Mayer.
Dass solche Probeeinkäufe durchgeführt werden, ist ein Novum für Köln. „Wir wollen die Bemühungen im Jugendschutz intensivieren. Und das bisherige Ergebnis zeigt uns, dass es dringend notwendig ist, weiter Aufklärung zu betreiben“, sagt Mayer.
Die Gewerbeabteilung berichtete, dass die Reaktionen in den Geschäften bisher unterschiedlich ausfielen. „Bei einigen war Einsicht da, bei einigen nicht. Einmal waren wir kurz davor, Polizei-Hilfe zu holen“, sagte Ibrahim Cuma.
Die Kontrollen werden in den nächsten Tagen – und auch am 11.11. – im ganzen Stadtgebiet fortgesetzt. „Auch im dichten Gedränge und bei noch so jecker Kostümierung muss vor der Abgabe von Alkohol und Tabak ein Ausweis kontrolliert werden“, lautet die Botschaft der Stadt an alle Kioske und Supermärkte.