Der Prozess um den Tod der Kölnerin Anne M., die in ihrem Auto auf der Autobahn A3 von einer Betonplatte erschlagen worden war, beginnt erneut.
Tödlicher Unfall auf A3Prozess um Kölnerin, die von Betonplatte erschlagen wurde, geht von vorn los
Der Prozess um den tragischen Tod der Autofahrerin Anne M. auf der A3 hat vor dem Kölner Landgericht von neuem begonnen. Im November 2020 war die Kölnerin in ihrem Kleinwagen von einer tonnenschweren Betonplatte erschlagen worden und noch am Unfallort gestorben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Pfusch am Bau für den Tod der 66-Jährigen verantwortlich ist.
Am Montag (2. September) begann der Prozess aufgrund einer erfolgreichen Beschwerde einer Verteidigerin gegen die Entbindung einer ursprünglichen Schöffin erneut. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte daraufhin einen Neustart mit anderen Schöffen angeordnet. Bereits Mitte August war in dem Fall verhandelt worden. Nun folgte ein zweiter Anlauf.
Köln: Prozess um von Betonplatte erschlagener Kölnerin geht von vorn los
Drei Bauingenieure stehen angeklagt. Ein 62-Jähriger, der zwischen 2006 und 2008 als Bereichsleiter bei der zuständigen Baufirma tätig war, muss sich wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit vorsätzlicher Baugefährdung verantworten. Mit ihm sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW angeklagt, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen wird.
Die betreffende Baufirma hatte im Jahr 2008 einige der sechs Tonnen schweren Schallschutzelemente montiert, unter Verwendung improvisierter Halterungen. Dadurch wurde der Korrosionsschutz nicht ausreichend gewährleistet, so die Anklage. Die Abnahme dieser Behelfskonstruktion erfolgte im November 2008 unter Vorbehalt eines Gutachtens zur statischen Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit. Dieses Gutachten, das die Konstruktion als ungeeignet einstufte, wurde dem 62-Jährigen zwar zugestellt, er habe es jedoch nie an Straßen.NRW weitergeleitet.
In der Anklage hieß es: „Er blieb untätig, obwohl das zu erwartende Versagen der Halterungen für ihn erkennbar war.“ Der Staatsanwalt erläuterte dabei, der 62-Jährige habe „billigend den Tod eines Menschen in Kauf genommen“.
Die Verteidigerin des Ingenieurs wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, ihr Mandant habe das Gutachten nicht zur Kenntnis genommen und erst recht nicht unterdrückt. Zudem sei er nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein inzwischen verstorbener Bauleiter.
Die beiden angeklagten ehemaligen Mitarbeiter von Straßen.NRW hingegen sollen das Gutachten nicht angefordert haben - obwohl ihnen die Abnahme unter Vorbehalt bekannt gewesen sei. Diese Unterlassung wertet die Staatsanwaltschaft als Verletzung ihrer Kontrollpflicht.
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Der Verteidiger eines der 59-Jährigen betonte jedoch, dass es sich um ein Unglück gehandelt habe. Sein Mandant trage keine Verantwortung dafür. Der Prozess ist noch bis Ende des Jahres angesetzt.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Adnan Akyüz) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.