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GAG-Mieterin verzweifeltKölnerin (56) beklagt zahlreiche Mängel – „lag nur im Bett“

GAG-Mieterin Monika Steckel beklagt mehrere Mängel in ihrer Wohnung. Jetzt steht sogar ein Termin vor dem Kölner Amtsgericht an.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Monika Steckel (56) ist froh, dass Frühling ist. Nicht, weil alles blüht – sondern weil sie dann in ihrer Wohnung nicht mehr so frieren muss. 

Die 56-Jährige wohnt in einer Parterre-Wohnung der GAG in Köln-Ehrenfeld, Mendelsohnstraße. Schon seit ihrem Einzug im August 2023 beklagt sie zahlreiche Mängel: Die Heizung funktioniere nicht oder nur sporadisch, es sei feucht, Fenster seien undicht und es gäbe kein warmes Wasser. 

Köln: GAG-Mieterin Monika Steckel klagt über Mängel in ihrer Wohnung

„Ich habe im ersten Winter in meiner neuen Wohnung fast nur mit Wärmflasche im Bett gelegen“, erzählt Monika Steckel gegenüber EXPRESS.de. „Durch die undichten Fenster war es noch kälter.“

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Auch sei die Wohnung, die über der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses liegt, ständig feucht. Unter anderem würde sich bei Regen an der Außenwand zu ihrer Terrasse regelmäßig eine Wasserblase bilden, die dann aufplatzt.

„Zum guten Schluss kam noch, dass ich zum Teil kein warmes Wasser hatte. Der Druck in der Leitung war zu gering, sodass der Boiler nicht ansprang“, sagt Monika Steckel. Sie habe direkt eine Mängelliste an die GAG (Immobilien-Riese, gehört zu 88 Prozent der Stadt Köln) geschickt. 

„Erst hat man mich ignoriert, dann kam der Hausmeister. Aber man hat es abgetan, warum ich denn so ein Fass aufmachen würde, das wäre doch alles gar nicht so schlimm“, behauptet die Mieterin. Seit letztem Sommer würde die Heizung zumindest sporadisch laufen. 

Mitarbeiterin der Stadt Köln: Bis aufs Bad blieben die Heizkörper kalt

Am 26. November 2024 kam es schließlich zu einer Ortsbesichtigung durch eine Mitarbeiterin der städtischen Wohnungsaufsicht. Diese notierte als Ermittlungsergebnis (EXPRESS.de liegt der Bericht vor): „Alle Heizungsregler standen auf 5, nach circa 20- bis 25-minütigem Warten blieben die Heizkörper kalt bis auf das Bad.“ Im Bad sei die Heizung zumindest im oberen Bereich wärmer geworden.

Auch stellte sie fest, dass an der Wand zum Garten im unteren Bereich ein Feuchtigkeitsschaden vorhanden war. Der Putz an der Wand würde sich lösen. Laut Monika Steckel habe die Mitarbeiterin auch ihren Fingernagel in die Ritze zwischen Fensterrahmen und Gummidichtung gesteckt. „Sie sagte, sie bräuchte kein Blatt Papier durchschieben, um zu sehen, dass das Fenster undicht ist.“

Viel geändert habe sich, trotz wiederholten Mahnungen, bis heute nicht, behauptet die lungenkranke Kölnerin. Sie lebt mit ihrer Tochter (32) zusammen. Seit Monika Steckel 2019 eine Lungenembolie hatte, kann sie nach eigenen Angaben kaum noch etwas alleine machen. 

Die GAG-Mieterin ist verzweifelt. Sie hat einen Anwalt eingeschaltet, klagt auf Mängelbehebung. Dabei steht ihr auch der bekannte Kölner Mietrebell Kalle Gerigk zur Seite.

Eine ältere Frau hockt neben einem Heizkörper in ihrer Wohnung.

Monika Steckel beklagt mehrere Mängel in ihrer Kölner GAG-Wohnung. Unter anderem funktioniere die Heizung nicht richtig, sagt sie.

Bei einem Besuch am 20. März 2025 testete er den Wasserdruck in Monika Steckels Wohnung. „Ich habe an der Spüle den Wasserhahn aufgedreht – da kam nur ein dünner Strahl“, erklärte Gerigk gegenüber EXPRESS.de. Im Video oben erfahrt ihr, was eine Mietminderung rechtfertigt.

Kölnerin beklagt zahlreiche Mängel: Das sagt die GAG als Vermieterin

In einer Stellungnahme schiebt die GAG das grundsätzliche Problem auf die Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung. So könnten die Mieterin und ihre Tochter nur per Mail kontaktiert werden. „Diese werden von ihnen gar nicht, mit deutlicher Verzögerung oder unsinnig beantwortet“, so GAG-Sprecher Jörg Fleischer. 

Zum Heizungsproblem erklärt er, dass keine Störungen festgestellt worden seien. Ein Gutachten der Wohnungsaufsicht habe bestätigt, dass „die Heizungen sehr wohl funktionieren“ würden. Dennoch, so Fleischer, habe die GAG im Dezember 2024 eine Fachfirma beauftragt: „Diese konnte aufgrund erwähnter Schwierigkeiten bei der Terminvereinbarung erst im Februar 2025 tätig werden. Dabei wurden zwei Heizungsventile ausgetauscht, seitdem funktionieren die Heizungen.“ 

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Auch bezüglich des Vorwurfs der undichten Fenster habe das Gutachten der Wohnungsaufsicht keinerlei Mängel festgestellt. „Mitarbeitende der Stadt Köln mussten den Bewohnerinnen zeigen, wie Fenster ‚vernünftig‘ geschlossen werden“, so der GAG-Sprecher. 

Bezüglich der Feuchtigkeit habe die GAG eine bauphysikalische Untersuchung veranlasst und im Anschluss eine Fachfirma mit der Schadensbehebung beauftragt. Sprecher Fleischer: „Seit November 2024 kam es hier zu keiner konstruktiven Reaktion auf Terminanfragen.“ Gleiches gelte im Hinblick auf eine beauftragte Fachfirma, die den Wasserdruck überprüfen soll.

Stadt Köln: Zwei Ortsbesichtigungen, zwei unterschiedliche Ergebnisse?

Die Fronten sind verhärtet. Mitte März hatte die GAG in dem laufenden Rechtsstreit beantragt, die Klage von Monika Steckel abzuweisen und dabei unter anderem erneut die „extremen Schwierigkeiten bei Terminabstimmungen“ aufgeführt. 

Monika Steckel kann das nicht nachvollziehen. „Auf E-Mails antworte ich sofort“, behauptet sie. Vielmehr würde die GAG bestätigte Termine nicht einhalten.

Was stutzig macht: Bezüglich der nicht funktionierenden Heizung berufen sich die Mieterin und die GAG auf unterschiedliche Ortsbesichtigungen. Dabei kommen zwei unterschiedliche Mitarbeiterinnen der städtischen Wohnungsaufsichtbehörde zu unterschiedlichen Ergebnissen. 

So beruft sich die GAG auf eine Ortsbesichtigung vom 4. September 2024, bei der festgestellt worden sei, dass sich der Heizkörper in Steckels Wohnzimmer während dieser Zeit deutlich erwärmt habe. Hier bestehe kein Mangel, so das Fazit. 

Der Besichtigungstermin hingegen, den Monika Steckel nennt, war am 26. November, also rund sieben Wochen später. Dabei wurde genau das Gegenteil festgestellt. 

EXPRESS.de hakte bei der Stadt nach. Unter Berufung auf den Datenschutz äußert sich Sprecherin allgemein: „Wenn man mehrere Mängel meldet, kann es auch zu mehreren Begehungen kommen. Grundsätzlich kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten dann auch Unterschiedliches festgestellt werden.“

Monika Steckel muss jetzt auf die Klageerwiderung der GAG erneut Stellung beziehen, bis sich dann beide Parteien am 24. Juli zur mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht treffen. Dort soll um eine gütliche Einigung gerungen werden.