Nach Zoff mit der StadtKölner Gericht verpasst beliebter Kölsch-Kneipe harten Schlag

Blick auf die Torburg im Severinsviertel.

Das quirlige Severinsviertel in der Kölner Südstadt bietet viele Kneipen und Bars. Das undatierte Symbolfoto zeigt die berühmte Torburg im Severinsviertel.

Die Außengastro um 22 Uhr dicht machen, obwohl das Geschäft brummt? Die Stadt Köln hatte dazu eine Gaststätte verdonnert. Die zog vor Gericht. 

Die Abende werden wärmer, die Plätze vor den Kölner Kneipe und Restaurants voller – umso härter jetzt der Schlag für eine Gaststätte im Kölner Severinsviertel.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch (10. Mai 2023) seine Entscheidung bekannt gegeben, ob die Sperrzeiten-Verlängerung für die Außengastro der Kölsch-Kneipe rechtmäßig ist.

Stadt Köln mit harter Maßnahme gegen Gaststätte „Em Schnörres“

Die Stadt Köln hatte im Oktober 2022 den Außengastronomiebetrieb der Gaststätte „Em Schnörres“ von 24 auf 22 Uhr verkürzt. Aus Lärmschutzgründen. Das Nebeneinander von Gaststätten- und Wohnnutzung sorgt dort bereits seit längerem für Zoff, insbesondere zur Nachtzeit. 

Alles zum Thema Polizei Köln

Gleichzeitig ordnete die Stadt weitere Lärmschutzmaßnahmen an, wie das Geschlossenhalten der Türen ab 22 Uhr sowie die Limitierung der Musikanlage. Die Maßnahmen betrafen auch die Anzahl der Veranstaltungen. In der Kneipe „Em Schnörres“ gibt es Live-Musik, Comedy, Lesungen und Ausstellungen, die Außengastronomie wird ganzjährig betrieben. 

Gaststätte im Severinsviertel Köln: Betreibende mit Eilantrag vor Gericht

Die Betreibenden der Gaststätte gingen per Eilantrag gegen städtischen Maßnahmen vor. Allerdings hatte ihr Antrag nur teilweise Erfolg. So ist die Verlängerung der Sperrzeit durch die Stadt Köln laut Verwaltungsgericht rechtmäßig.

Die Vielzahl der Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft sowie der Protokolle der ordnungsbehördlichen und polizeilichen Einsätze würden für das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen, die ab 22 Uhr durch die Gaststätte verursacht werden, sprechen, heißt es in der Begründung. Der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner überwiege in diesem streitigen Einzelfall das wirtschaftliche Interesse der Gaststättenbetreibenden, die Außengastro auch nach 22 Uhr zu betreiben.

Auch die Anordnung, die Türen nach 22 Uhr geschlossen zu halten, sei voraussichtlich rechtmäßig, so die weitere Begründung. Diese diene dem Schutz der Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner.

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Demgegenüber könne die Rechtmäßigkeit der Auflagen zur Anzahl von Veranstaltungen und zur Limitierung der Musikanlage noch nicht hinreichend beurteilt werden. Hinsichtlich der Anzahl von Veranstaltungen bedürfe der Sachverhalt weiterer Aufklärung. Hinsichtlich der Limitierung der Musikanlage hat die Stadt Köln die zulässigen Lärmwerte noch nicht bestimmt. Insoweit war dem Eilantrag der Antragstellenden stattzugeben.

Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (iri)