Lüge aufgeflogenKölner (51) fliegt betrunken aus der Kneipe – Polizei stoppt ihn danach sofort

Ein Kölner hat in Bergisch Gladbach die Polizei auf den Plan gerufen. Alles fing in einer Kneipe an ...

von Matthias Trzeciak  (mt)

Da hatte ein Kölner offenbar ziemlich einen über den Durst getrunken ...

Am Donnerstagabend (6. Februar 2025), kurz vor 21 Uhr, ist die Polizei wegen eines Randalierers zu einer Gaststätte in der Bergisch Gladbacher Innenstadt gerufen worden.

Kölner randaliert nicht nur in Bergisch Gladbacher Kneipe

Die Beamten und Beamtinnen trafen in der Kneipe einen 51 Jahre alten Kölner an. Der Mann war so stark betrunken und aggressiv, dass er aus der Gaststätte verwiesen wurde.

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Weitere Konsequenzen hatte er bis dahin nicht zu befürchten. Wäre da nicht das Fahrrad gewesen.

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Die Polizeistreife machte ihn darauf aufmerksam, „dass er wegen seiner Alkoholisierung keine Fahrzeuge mehr führen darf“. Darauf versicherte der 51-Jährige den Beamten und Beamtinnen auch, dass er sein Fahrrad lediglich schieben werde.

Von wegen ... Wenig später traf die Polizeistreife erneut auf den betrunkenen Kölner – fahrend auf seinem Fahrrad.

Er wurde sofort gestoppt, ein Alkoholtest durchgeführt. Der ergab 1,8 Promille! „Aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die durch einen angeforderten Arzt in der Polizeiwache entnommen wurde“, erklärt ein Sprecher der Polizei.

Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Wie viel Alkohol auf dem Fahrrad?

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) teilt dazu mit: „Für Radfahrende gibt es derzeit nur eine feste Promillegrenze. 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ist die Grenze für die ‚absolute‘ Fahruntüchtigkeit im Radverkehr. Radfahrende, die diese BAK erreicht haben, werden wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft.“ (siehe Video oben)

Um diesen Wert zu erreichen, müsste ein 25-jähriger Mann (80 kg, 1,80 Meter groß) innerhalb von vier Stunden vier Liter Bier trinken. Dann wäre ein Promillewert von 1,77 erreicht, so lautet die Beispielrechnung des ADFC.