Was geht in so einem Hirn vor? Ein 18-jähriger Kölner soll sich im Ferrari unter anderem mit einem anderen Sportwagen-Fahrer ein illegales Rennen geliefert haben.
Kollision knapp verhindertKölner Polizei stoppt Fahranfänger in 460 PS-Ferrari
Mit 460 PS unterm Hintern hat ein Fahranfänger (18) in Köln-Müngersdorf auf dicke Hose gemacht. Im Ferrari California, der nach Informationen von EXPRESS.de seinem Vater gehört, hat er nicht nur sich und seinen Beifahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende in Lebensgefahr gebracht.
Wie die Kölner Polizei am Montag (8. April 2024) berichtet, wird gegen den jungen Kölner jetzt unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens ermittelt. Auch der rund 100.000 Euro teure Ferrari wurde beschlagnahmt.
Köln: Autofahrerin kann gerade noch Kollision mit Ferrari verhindern
Am Sonntag gegen 4 Uhr war der 18-Jährige im Ferrari auf der Aachener Straße stadtauswärts unterwegs. Dabei soll er sich mit hoher Geschwindigkeit einer Autofahrerin (21) genähert und dabei ständig die Lichthupe betätigt haben.
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Als die 21-Jährige den Fahrstreifen wechselte, soll der Ferrari-Fahrer sie überraschend rechts überholt haben. Der Beifahrer der jungen Frau berichtete später der Polizei, dass diese nur durch eine schlagartige Lenkkorrektur nach links eine Kollision habe verhindern können.
Kölner Polizei beschlagnahmt Ferrari, Führerschein, Handys
Nach dem Abbiegen auf die Militärringstraße soll sich der 18-Jährige im Ferrari California schließlich ein Rennen mit einem weiteren, noch unbekannten Sportwagen-Fahrer geliefert haben.
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Auf der Widdersdorfer Straße war für den Fahranfänger Schluss. Eine Streifenwagenbesatzung stoppte ihn, beschlagnahmte Papas Ferrari-Cabrio, den frisch erworbenen Führerschein des Fahrers sowie dessen beide Mobiltelefone. Auch das Handy des Beifahrers (19) wurde beschlagnahmt.
Strafverfahren hat der Fahranfänger nun auch an der Backe. Laut Polizei ermittelt das Verkehrskommissariat 4 gegen den 18-Jährigen wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie der Straßenverkehrsgefährdung.