Massenkarambolage in Köln15 Monate nach spektakulärem Unfall – erneut irre Wende

Vor 15 Monaten ist es in Deutz zu einem Massencrash gekommen. Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft neue Informationen bekannt gegeben.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Die Massenkarambolage in Deutz mit 14 Verletzten und zehn ineinander verkeilten Fahrzeuge: Der Fall vom 18. August 2023 hat schon mehrere irre Wendungen genommen. Im Fokus steht der Fahrer (heute 29) eines gemieteten Audi RS Q3.

Nach dem Unfall ging er erst wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens in Haft, wenig später wurde der Haftbefehl auf versuchten Totschlag erweitert, dann sogar Anklage wegen versuchten Mordes aus Heimtücke erhoben, bis er schließlich nach monatelanger U-Haft auf freien Fuß kam. Jetzt die nächste Wende!

Erneute Wende nach Massencrash in Köln-Deutz: Das ist der Grund

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Mann zurückgenommen! Das bestätigt Sprecher Ulrich Bremer am Freitag (22. November 2024) gegenüber EXPRESS.de.

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„Weitere ergänzende rechtsmedizinische Stellungnahmen insbesondere aus dem Gebiet der Neurologie sind zu dem Ergebnis gelangt, dass eine medizinische Unfallursache in Form eines epileptischen Anfalls des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann“, erklärte Bremer.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse lasse sich der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht wegen eines versuchten (vorsätzlich begangenen) Tötungsdelikts – verbunden mit dem Vorwurf, der Täter habe den Tod anderer Verkehrsteilnehmenden „zumindest billigend in Kauf genommen“ – nicht mehr begründen.

Bereits Mitte Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht nach einer Haftbeschwerde durch den Verteidiger des 29-Jährigen dessen sofortige Freilassung verfügt. Im Gegensatz zur Kölner Staatsanwaltschaft sah das Gericht keinen versuchten Mord. Den Unterschied zwischen Mord und Totschlag erfahrt ihr oben im Video.

Stattdessen, so hieß es, könne auch ein internistischer Notfall als Unfallursache nicht ausgeschlossen werden.

Die Anklage wegen Mordversuch ist zurückgezogen, doch, so Staatsanwaltschaftssprecher Bremer: „Da dem Beschuldigten jedoch zudem straßenverkehrsrechtliche, fahrlässig begangene Vergehen vorgeworfen werden, ist das Verfahren gegen ihn noch nicht beendet. Wie es nun konkret weitergeht, wird gerade geprüft.“

Viel zu schnell: Im 400 PS starken Audi über Kölner Straße

Die Staatsanwaltschaft hatte am 18. Dezember 2023 Anklage wegen versuchten Heimtückemordes erhoben. Darin wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, am Abend des 18. August 2023 im rund 400 PS starken Audi mit weit überhöhter Geschwindigkeit vom Deutzer Bahnhof in Richtung Justinianerstraße gerast zu sein.

Erlaubt sind 50 km/h. Doch er sollte mit um die 100 km/h auf eine Ampel zugefahren sein, wo er mit dem Sportwagen ungebremst auf bei Rot wartende Fahrzeuge auffuhr. Zuvor sollte er auch eine rote Ampel überfahren haben.

Zum Unfallzeitpunkt hielt sich der 29-Jährige aus gesundheitlichen Gründen in Deutschland auf, war wegen neurologischer Beschwerden in Bonn-Bad Godesberg in Behandlung.