Eine Kölnerin wurde Mitte November 2020 auf der A3 von einer Betonplatte erschlagen. Jetzt ist Anklage gegen drei Männer erhoben worden.
Tödlicher Betonplatten-UnfallKölnerin (†66) auf A3 erschlagen: Anklage und neue Details
Den schrecklichen Unfall von der A3 haben viele noch vor Augen: ein Auto von einer Betonplatte zerquetscht, eine Fahrerin (†66), die nicht den Hauch einer Chance hatte. Jetzt, zweieinhalb Jahre später, ist gegen drei Männer Anklage erhoben worden.
Das bestätigte Jan Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts, am Freitag (24. März 2023) gegenüber EXPRESS.de.
Nach tödlichem Unfall auf A3 bei Köln: Anklage gegen drei Männer erhoben
Demnach wurde der Bereichsleiter einer bauausführenden Firma wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Baugefährdung angeklagt. Zwei Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau NRW hingegen werden sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Am 13. November 2020 war eine Betonplatte aus einer Schallschutzmauer an der A3 bei Köln-Dellbrück auf das Auto einer Kölnerin gestürzt. Die 66-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle – erschlagen von der fünf Tonnen schweren Platte.
Unzureichender Rostschutz: Heftige Vorwürfen nach Betonplatten-Unfall
„Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass aufgrund von baulichen Veränderungen die Verankerungselemente im Bereich der oberen Haltepunkte keinen ausreichenden Korrosionsschutz besaßen und deswegen im Laufe der Jahre das Betonelement nicht mehr halten konnten“, erklärte Jan Orth.
Der angeklagte Bereichsleiter der Baufirma soll die Anfälligkeit und damit fehlende Tragfähigkeit der gewählten Haltekonstruktion spätestens seit dem 11. September 2008 aufgrund eines statischen Gutachtens gekannt haben. Orth: „Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, trotz dieser Kenntnis nichts getan zu haben, um den regelwidrigen Zustand zu beseitigen, und – weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein Herabfallen der Betonplatten zwangsläufig war – damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen zu haben.“
Den beiden Verantwortlichen im Landesbetrieb Straßenbau NRW wird vorgeworfen, die Sicherheit der Haltevorrichtung im Jahr 2008 sowie in den Folgejahren nicht hinreichend kontrolliert zu haben – obwohl sie Kenntnis von deren planabweichenden Errichtung hatten. Insbesondere sollen sie eine erneute, notwendige statische Begutachtung nicht eingefordert haben. (iri)