Bislang verhalten sich die muslimischen Gemeinden in Köln zurückhaltend: Seit zwei Wochen können sie die Erlaubnis für Muezzin-Rufe bei der Stadt beantragen – bislang hat das jedoch noch keine Gemeinde getan.
Muezzin-Rufe in KölnZwei Wochen nach Projekt-Beginn: Überraschende Bilanz der Stadt
Köln. Das Modellprojekt der Stadt Köln, Gebetsrufe des Muezzins für muslimische Gemeinden stattzugeben, findet offenbar auch zwei Wochen nach Projekt-Start immer noch wenig Anklang. Denn bislang ist noch kein Antrag bei der Stadt gestellt worden.
Gebetsrufe in Köln: Zurückhaltendes Interesse der muslimischen Gemeinden
„Das ist richtig, bislang ist noch kein Antrag von muslimischen Gemeinden bei uns eingegangen“, bestätigt eine Sprecherin der Stadt Köln gegenüber EXPRESS.de in der vergangenen Woche.
Auch eine Woche später hat sich daran noch nichts geändert. Allerdings hätten sich nun sieben Gemeinden nach den gegebenen Möglichkeiten erkundigt und erste Informationen eingeholt. Zu einem spruchreifen Antrag kam es jedoch weiterhin nicht. Wieso das Interesse bislang eher zurückhaltend ist, konnte sich die Sprecherin der Stadt nicht erklären.
Falls in den kommenden Tagen ein derartiger Antrag bei der Stadt eingehen sollte und dieser genehmigt wird, dürfen muslimische Gemeinden in Köln ihre Gläubigen zwischen 12 und 15 Uhr zum Freitagsgebet rufen. Dabei dürfen die Rufe maximal fünf Minuten andauern und die Lautstärke wird je nach Standort der Moschee pro Einzelfall festgelegt.
Köln-Ehrenfeld: Ditib hatte Projekt-Start begrüßt
Die Ditib, die größte sunnitisch-islamische Organisation in Deutschland mit Sitz in Köln-Ehrenfeld, hatte den Start des Projekts in einer Pressemitteilung zuvor ausdrücklich begrüßt: „Die Entscheidung der Stadt ist ein Ausdruck der Beheimatung der Muslime, die bereits seit Generationen in Deutschland als selbstverständlicher Teil der deutschen Gesellschaft leben.“ Ob die Gemeinden wirklich überzeugt sind und sich doch noch für Anträge für die Gebetsrufe entscheiden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. (nb)