Nächster PaukenschlagKölner Nachtleben: Kneipe muss Außengastro früher schließen

„Im Schnörres“ muss die Außengastronomie früher schließen.

„Im Schnörres“ muss die Außengastronomie früher schließen.

Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster trifft die Kölner Südstadtkneipe „Im Schnörres“ hart.

Bereits 2023 sorgte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln für Aufruhr in der Gastro-Szene. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster nachgelegt.

Für die Gaststätte „Im Schnörres“ an der Dreikönigenstraße im Severinsviertel gilt ab sofort: Das Lokal muss seine Außengastronomie nun bereits um 22 Uhr schließen anstatt wie bisher um Mitternacht. Es geht um Lärmschutz.

Kneipe in der Kölner Südstadt: Keine Außengastro nach 22 Uhr

In der Millionenstadt Köln ist also um 22 Uhr Schluss, in europäischen Metropolen nehmen da die Leute erst Platz.

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Philipp Treudt, Mitinhaber des „Schnörres“ konnte das erste Urteil schon nicht begreifen und nannte die Entscheidung „absurd“. Rechtskräftig war das Kölner Urteil damals noch nicht, da Beschwerde dagegen eingelegt wurde. Trotzdem hatte die Stadt Köln angeordnet, dass die Gaststätte die Außengastronomie um 22 Uhr schließen muss.

Das Nebeneinander von Gaststätten und Wohnungen sorgt in Köln und auch in der quirligen Südstadt für Zoff. Anwohner und Anwohnerinnen pochen auf ihre Nachtruhe, die um 22 Uhr anfangen soll. Immer wieder hagelte es hier Beschwerden.

Nun also hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.


Was haltet ihr von dem Urteil zum Kölner Nachleben? Wird in Köln zu laut gefeiert? Oder stellen sich die Anwohner und Anwohnerinnen nur an? Schreibt uns hier eure Meinung: koeln@express.de. (Solltet ihr nicht damit einverstanden sein, dass wir euren Namen und eure Meinung auf unserer Website zitieren, dann schreibt das einfach explizit in eure Nachricht.)


In der Begründung heißt es: „Gleichwohl kam es – auch noch während des gerichtlichen Verfahrens – zu zahlreichen Beschwerden von Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörungen durch auf der Straße wahrnehmbare Musik und unangemessen lautes Verhalten der Gäste, die sich regelmäßig vor oder in unmittelbarer Nähe der Gaststätte auch jenseits der bisher genehmigten Außengastronomieflächen aufhielten“, berichtet die „Kölnische Rundschau“.

Der Richter ergänzt: „Die vorhergehenden polizei- bzw. ordnungsbehördlichen Ermahnungen zur Einhaltung der Nachtruhe waren erfolglos geblieben“.

Ob das neue Urteil Konsequenzen für das Kölner Nachtleben hat, bleibt abzuwarten. Zuletzt hatten die Maßnahmen am Brüsseler Platz im Belgischen Viertel für Wirbel gesorgt.

Dort gilt seit dem 7. Februar 2025 ein abendliches und nächtliches Verweilverbot. Freitags, samstags und an den Abenden vor Feiertagen wird der beliebte Spot in der Innenstadt von 22 bis 6 Uhr abgesperrt. (mt/red)