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Wartehäuschen-MordAngeklagter (22) überrascht Kölner Richter nach hartnäckigem Leugnen

Ein Leichnam liegt abgedeckt in einem Wartehäuschen, ein Polizist macht Fotos.

Der Tatort am Gummersbacher Bahnhof: Ein Polizist macht am 29. Februar 2024 Fotos. Vor ihm liegt der abgedeckte Leichnam.

Wegen einer Bluttat am Gummersbacher Busbahnhof ist in Köln das Urteil gefallen. Das Gericht: Es war Mord!

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Die Bluttat passiert am Busbahnhof. Ein Mann folgt einem anderen hinter ein Wartehäuschen und rennt kurz darauf weg. Den anderen Mann sieht man ab da nicht mehr – er ist tot.

Die Szene wurde von einer Kamera gefilmt und zum Prozessauftakt am Dienstag (23. Juli 2024) in Saal 5 des Kölner Landgerichts vorgeführt. Bei dem Flüchtigen sollte es sich um den Angeklagten (22) handeln. Doch der leugnete während des Prozesses hartnäckig, knickte erst am Ende dann doch ein. Am Freitag (30. August 2024) fiel das Urteil.

Urteil in Köln gefallen: Angeklagter hatte Durst nach Rache

Die 5. Große Strafkammer verurteilte den 22-Jährigen wegen Mordes aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie sah es als erwiesen, dass der Angeklagte im Februar einen 24-Jährigen am Wartehäuschen am Gummersbacher Bahnhof mit einem gezielten Messerstich in den Hals getötet hat.

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Das Motiv: Rache! Und zwar für einen Vorfall an Silvester 2021. Damals soll das spätere Opfer den Angeklagten mit einem Nunchaku (auch „Würgeholz“ genannt) verletzt haben, berichtet die Kölnische Rundschau. Dieser Vorfall habe im Angeklagten einen langanhaltenden Durst nach Rache ausgelöst, heißt es.

Die Anklage warf dem heute 22-Jährigen vor, am 29. Februar in Gummersbach dem Geschädigten (†24) im Bereich des Wartehäuschens einen spitzen scharfen Gegenstand in den Hals gerammt haben – mit hoher Geschwindigkeit.

Das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet, sich weder zur Wehr setzen noch ausweichen können, so der Staatsanwalt. Trotz aller Bemühungen der Rettungskräfte war der 24-Jährige am Tatort verblutet.

Prozess in Köln: Angeklagter beteuerte zunächst seine Unschuld

„Ich habe ihn nicht umgebracht“, hatte der Angeklagte noch beim Prozessauftakt beteuert. Das gezeigte Video beschrieb er als „sehr verstörend“. Das Gesicht des flüchtenden Mannes sähe seinem „natürlich sehr ähnlich“, aber er habe damals ja keine langen Haare, keinen Bart gehabt und auch andere Kleidung getragen.

Zeugen hatten jedoch nach der Bluttat ausgesagt, dass es der Angeklagte gewesen sei. Auch mehrere Einsatzkräfte der Polizei hatten den Angeklagten, den sie von verschiedenen Einsätzen bereits kannten, auf den Überwachungsvideos identifiziert.

Ein Mann, der sein Gesicht hinter einer Mappe versteckt, wird von zwei Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal gebracht. Sein Anwalt rückt ihm den Stuhl zurecht.

Auftakt im Mordprozess: Der Angeklagte (22) wird am Dienstag (23. Juli 2024) von Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal gebracht. Verteidiger Mario Geuenich rückt ihm den Stuhl auf der Anklagebank zurecht.

Der Vorsitzende Richter hakte daher nach: „Sie wollen sagen, auf den Bildern, das ist ein anderer?“ Darauf entgegnete der Angeklagte, dass er auch sehr geschockt sei, aber zum Zeitpunkt des Vorfalls habe er bereits im Bus nach Hause gesessen.

Köln: Angeklagter spricht in Prozess von „mörderischem Blick“

Zuvor hatte der junge Mann ausführlich geschildert, dass der Geschädigte ständig Streit mit ihm gesucht, ihn verfolgt, bedroht und auch attackiert haben soll – das habe 2021 begonnen, behauptete er. Auch soll dieser ihm immer wieder einen „mörderischen Blick“ zugeworfen haben.

Den Grund, den Auslöser für das Verhalten des späteren Opfers konnte er allerdings nicht wirklich nennen: „Der wollte in Gummersbach der Chef sein. Keine Ahnung, was jemanden dazu verleitet, Hass auf mich zu schieben.“

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Dass der Geschädigte den Angeklagten malträtiert, beleidigt haben soll – davon habe der beste Freund sowie eine Bekannte des 22-Jährigen in der polizeilichen Vernehmung nach der Tat aber nichts gesagt, wies der Vorsitzende Richter hin und hakte nochmal nach: „Soll das wirklich so als ihre Einlassung hier stehen bleiben?“

Hier lesen: Bluttat im „No Name“: Prozess neu aufgerollt - Opfer (†29) flehte: „Nicht schießen!“

Als der Angeklagte dies bejahte, appellierte der Richter, dass er sich das wirklich gut überlegen solle. Darauf der 22-Jährige: „Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.“ Er hatte sich einen Tag nach der Bluttat selbst auf der Polizeiwache gestellt und sitzt seitdem in der JVA Köln in U-Haft.

Am Dienstag (27. August 2024), drei Tage vor dem Urteilsspruch, legte der Angeklagte dann doch ein Geständnis ab. Angeblich habe das Opfer ihn zuvor mit dem Tode bedroht.