Mit 160 Sachen durch Köln-Niehl: Nach einem verbotenen Rennen landete ein 58-Jähriger vor Gericht. Doch gegen das Urteil ging er in Berufung.
Mit 160 km/h durch KölnNach verbotenem Rennen: 58-Jähriger akzeptiert Gerichtsurteil nicht
Sie lassen die Motoren aufheulen, rasen mit quietschenden Reifen los: Illegale Rennen in Köln – erst im April hat die Polizei gleich vier sogenannte Autoposer auf der Inneren Kanalstraße gestoppt, kurz zuvor lieferten sich zwei junge Raser in Deutz ein illegales Rennen.
Auch Mesut P. (58, Name geändert) soll ein verbotenes Autorennen gefahren sein, wurde deswegen vor dem Kölner Amtsgericht verurteilt. Weil ihm die Strafe zu hoch war, ging er in Berufung. Am Dienstag (9. Mai 2023) fiel vor dem Landgericht das Urteil.
Saftige Geldstrafe wegen verbotenem Rennen: Berufungsprozess in Köln
Wegen eines verbotenen Kfz-Rennens war Mesut P. am 6. April letzten Jahres zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert worden. 70 Tagessätze á 180 Euro, also insgesamt 12.600 Euro. Plus sechs Monate Fahrverbot.
Laut Anklage war P. am Abend des 6. Januar 2021 mit seinem Audi A3 in Richtung Niehler Ei unterwegs. Als er auf der Industriestraße/Niehler Damm eine rote Ampel überfuhr, wollte ihn die Polizei kontrollieren. Doch statt anzuhalten, soll Mesut P. aufs Gas gedrückt und auf 160 km/h beschleunigt haben. Erlaubt sind an der Stelle 70 km/h.
Verfolgung durch Köln-Niehl, dann stellt sich Polizei quer vor Audi A3
Die Polizei klemmte sich mit Blaulicht und Martinshorn dahinter. Der Tacho ging zeitweise auf 180 km/h hoch. Kurz darauf soll P. mit immerhin noch 70 statt erlaubter 30 km/h durchs Niehler Ei geschossen sein und dann weiter Richtung A1. Auf Anhalte-Signale der Polizei reagierte er nicht, so die Anklage.
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Erst als er abrupt anhielt, um in die Geestemünder Straße abzubiegen, stellte sich die Polizei quer vor seinen Audi. Ein Alkoholtest verlief bei dem Tatverdächtigem negativ.
Die sechs Monate Fahrverbot sind inzwischen Geschichte. Doch die hohe Geldstrafe wollte der inzwischen 59-Jährige nicht akzeptieren. Er legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. Mit dem Erfolg, dass das Landgericht das Bußgeld nun auf 70 Tagessätze á 140 Euro änderte, immerhin 2800 Euro weniger.