Der „Anzeigenhauptmeister“ Niclas Matthei sorgt aktuell bundesweit für Gesprächsstoff. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen wegen Falschparken werden in Köln gestellt?
Wie der „Anzeigenhauptmeister“So viele Falschparker-Meldungen in Köln – ein Monat fällt auf
Niclas Matthei (18) hat sich binnen kürzester Zeit zu einem Internet-Phänomen entwickelt. Der 18-Jährige ist aufgrund einer Dokumentation von „Spiegel-TV“, die innerhalb von knapp zwei Wochen mehr als 4,4 Millionen Mal auf YouTube angeklickt wurde, derzeit in aller Munde.
Der selbsternannte „Anzeigenhauptmeister“ beschreibt dabei sein Hobby, Falschparkerinnen und Falschparker bei den zuständigen Behörden zu melden. Eine Diskussion über das Denunziantentum ist entbrannt – wie sieht es in Köln aus, wie viele Meldungen und Anzeigen von Privatpersonen gehen bei der Stadt jährlich ein?
Parksünder-Anzeigen von Privatpersonen in Köln: Überraschend hohe Zahlen
Ob Niclas Matthei auch schon in Köln falsch parkende Autos meldete, ist nicht bekannt. Zumindest sei es sein Ziel, in jeder Gemeinde Deutschlands mindestens eine Parksünderin beziehungsweise einen Parksünder anzuzeigen – das sagte der „Anzeigenhauptmeister“ zumindest in der viel diskutierten Doku.
EXPRESS.de hat bei der Stadt Köln nachgefragt: Wie viele Meldungen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen gehen von Privatpersonen an die Behörden ein? Die überraschend hohen Zahlen verdeutlichen, dass Niclas Matthei mit seinem „Hobby“ wohl nicht alleine zu sein scheint.
Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:
Denn alleine im vergangenen Jahr 2023 wurden 69.231 bei der Leitstelle des Verkehrsdienstes des Ordnungsamtes der Stadt Köln gemeldet. Das sind knapp 190 Meldungen pro Tag. Damit waren es noch einmal deutlich mehr als 2022 (63.655). Was auffällt: Jeweils im Monat November wurden sowohl 2022 (6390) als auch 2023 (7281) die meisten Falschparker-Meldungen an das Ordnungsamt übermittelt.
Neben den telefonischen Meldungen gingen darüber hinaus zuletzt jährlich mehr als 30.000 Fremdanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern wegen Parkverstößen ein, beispielsweise über die Website der Stadt.
Eine Sprecherin erklärt: „Generell können Bürgerinnen und Bürger wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten Fremdanzeige bei der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes erstatten. Die Personen, die die Anzeigen erstatten, dokumentieren in dem Fall den Verstoß und melden diesen schriftlich mit entsprechenden Belegen, unter anderem mit Fotos, an die Bußgeldstelle. Auch über Onlineportale eingehende Anzeigen werden bearbeitet.“
Und weiter: „Für akute Behinderungen durch Falschparken im öffentlichen Raum können Bürgerinnen und Bürger die Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221/221-32000 anrufen. Diese nimmt namentliche Beschwerden auf und gibt in der Folge Aufträge an die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes in den Bezirken.“
Stadt Köln erklärt: So läuft das Verfahren bei einer Falschparker-Anzeige ab
Da bei Anzeigen und Meldungen von Privatpersonen allerdings eine amtliche Feststellung des angegebenen Verstoßes fehlt – wie holt sich das Kölner Ordnungsamt diese schließlich ein? „Die Mitarbeitenden fahren zu den Beschwerdelagen und prüfen nach eigenem Ermessen, ob vor Ort eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ahnden diese gegebenenfalls. Ob weitere Maßnahmen, wie z.B. Abschleppen, ergriffen werden müssen, prüfen die Mitarbeitenden im Rahmen der Verhältnismäßigkeit“, sagt die Sprecherin der Stadt gegenüber EXPRESS.de.
Wenn die Voraussetzungen eines zu ahnenden Verstoßes festgestellt werden, wird die Bußgeldstelle eingeschaltet. „Eine Bearbeitung findet somit in allen Vorgängen statt. Eine eigene Statistik zu Ahndungen infolge von Privatanzeigen gibt es allerdings nicht“, ergänzt die Stadtsprecherin.
Melden und anzeigen können folglich auch Privatpersonen auf dem kurzen Dienstweg, alleine „Anzeigenhauptmeister“ Niclas Matthei hatte eigenen Angaben nach im vergangenen Jahr deutschlandweit über 4000 Anzeigen wegen verschiedenen Ordnungswidrigkeiten übermittelt.
Vollstreckt werden die Anzeigen von Privatpersonen bei weitem aber nicht alle und wenn auch erst nach einer fachlichen Überprüfung des zuständigen Ordnungsamtes.